Deutscher Gewerkschaftsbund

09.02.2021
Betriebsrätestärkungsgesetz gescheitert

Mehr Schutz für Betriebsräte: Unionsministerien lehnen Gesetzentwurf ab

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann kritisiert, dass das Betriebsrätestärkungsgesetz nicht wie geplant vom Kabinett beraten wurde. Der Grund: Von der Union geführte Ministerien weigern sich, den Kündigungsschutz für InitiatorInnen von Betriebsräten zu stärken. Das ist ein Affront und ignoriert die wichtige Rolle, die Betriebsräte unter anderem in der Corona-Pandemie wahrnehmen.

Schild Betriebsrat vor Hausnummer 9

DGB/Simone M. Neumann

Zu den gescheiterten Beratungen zum Betriebsrätestärkungsgesetz sagt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann:

„Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD vereinbart: Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern. Das ist richtig und wichtig, zumal immer mehr Unternehmen sich einen regelrechten Volkssport daraus machen, Betriebsratswahlen zu verhindern.“ Nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung wird jede sechste Wahl in Betrieben, die bis dahin noch keine Interessenvertretung hatten, mit illegalen Mitteln behindert. Diese Mittel reichen von Kündigungen gegen die Initiator*innen bis hin zur Schließung der entsprechenden Betriebe. „Wer die Gründung von Betriebsräten erleichtern will, der muss Rechtsbruch klar und spürbar sanktionieren und Initiatoren von Betriebsräten besser vor Sanktionen und Kündigungen schützen,“ so Reiner Hoffmann.

Kategorischen Ablehnung durch Unionsministerien

Ursprünglich sollte der Referentenentwurf zum Betriebsrätestärkungsgesetz am Mittwoch, den 10. Februar 2021 beraten werden. Aufgrund der kategorischen Ablehnung seitens der Unionsministerien, den Kündigungsschutz für Initiatoren von Betriebsräten zu verbessern, wie im Referentenentwurf von Hubertus Heil vorgesehen, wurde der Punkt von der Kabinettssitzung gestrichen.

Dazu Reiner Hoffmann: „Das ist ein Affront und ignoriert die wichtige Rolle, die Betriebsräte bei der Gestaltung guter Arbeitsbedingungen täglich wahrnehmen. Gerade der Einsatz von Betriebs- und Personalräten in der Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig sie sind, wenn es etwa um den betrieblichen Gesundheitsschutz geht oder die Gestaltung mobiler Arbeit. Dafür hat erst am Montag der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den rund 400.000 Betriebs- und Personalräten gedankt.“

Betriebsrätestärkungsgesetz: Stärkung der Betrieblichen Interessenvertretung ist überfällig

Der DGB-Vorsitzende fordert die Union auf, ihre Blockade aufzugeben: „Die Stärkung der Betrieblichen Interessenvertretung ist überfällig, nicht nur, weil sie eine bedeutende Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie spielen. Gerade der digitale Wandel in der Arbeitswelt macht es dringend erforderlich, dass die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer gestärkt werden. Dafür ist das Betriebsrätestärkungsgesetz ein erster wichtiger Schritt. Darüber hinaus müssen die Mitbestimmungsrechte für die Gestaltung der Arbeit der Zukunft fit gemacht werden.“

Download: DGB-Stellungnahme zum Betriebsrätestärkungsgesetz:

DGB-Stellungnahme zum Betriebsrätestärkungsgesetz (PDF, 367 kB)

In der Stellungnahme vom 19.01.2021 zum Referentenentwurf eines Gesetzentwurfs für ein Betriebsrätestärkungsgesetz begrüßt der DGB ganz überwiegend die Änderungen zum Wahlverfahren sowie die Verbesserung des Schutzes für Wahlinitiatoren. Er fordert jedoch Nachbesserungen, insbesondere mehr Mitbestimmungsrechte bei Digitalisierung (Künstliche Intelligenz), betrieblicher Weiterbildung und Einführung mobiler Arbeit.

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