Deutscher Gewerkschaftsbund

23.05.2020
Mindestlohn

25 Milliarden Euro Schaden durch kriminelle Arbeitgeber

DGB fordert mehr Personal für FKS-Kontrollen

Kriminelle Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten trotz Anspruch den gesetzlichen Mindestlohn vorenthalten, haben seit 2015 einen Schaden von insgesamt 25 Milliarden Euro verursacht. Das Geld fehlt nicht nur den ArbeitnehmerInnen, sondern auch den Sozialversicherungen und dem Fiskus.

Zoll bei der Kontrolle einer Baustelle

DGB/Claudia Falk

Fünf Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gibt es weiterhin kriminelle Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten den Mindestlohn vorenthalten. ArbeitnehmerInnen, den Sozialversicherungen und dem Fiskus entgehen dadurch Milliarden, zeigt eine aktuelle Analyse des DGB. Demnach wurden die Beschäftigten, die Anspruch auf den Mindestlohn haben, seit 2015 insgesamt um 14,5 Milliarden Euro geprellt. Allein der fehlende Anteil der Arbeitgeber in den Sozialversicherungen beläuft sich auf 4,3 Milliarden Euro. Angesichts der demographischen Herausforderungen der Zukunft und den aktuellen Verwerfungen aufgrund der Corona-Krise schlägt das erheblich ins Kontor der gemeinschaftlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung, heißt es in der DGB-Analyse. Rechnet man alle Verluste zusammen, entsteht ein Schaden von mehr als 25 Milliarden Euro.

Schäden durch Mindestlohnverstöße

Mindestlohnverstöße: 25 Milliarden Euro Schaden

Damit gehe Kaufkraft in Milliardenhöhe verloren, auf die es gerade jetzt in der Krise ankomme, sagte DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell. „Gerade Haushalte mit schmalen Einkommen geben das Geld direkt in den Konsum und kurbeln damit die Konjunktur an“, so der Gewerkschafter. Die jahrelangen Betrügereien beim Mindestlohn müssten endlich ein Ende haben. Der DGB fordert, den Zoll mit seiner Unterbehörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu stärken und ihn auch personell besser auszustatten, damit mehr verdachtsunabhängig kontrolliert werden kann. Zudem müsse der gesetzliche Mindestlohn auf 60 Prozent des mittleren Einkommens bei Vollbeschäftigung angehoben werden – das sind aktuell 12 Euro. Im Juni wird die Mindestlohn-Kommission über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns beraten.

⇒Die DGB-Analyse als Download:


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