Deutscher Gewerkschaftsbund

07.07.2015
Arbeitsrecht

Minijobs: Wie manche Arbeitgeber das Recht brechen

Kein Urlaub, kein Geld bei Krankheit, seit einem halben Jahr kein Lohn: DGB-Rechtsschutz hilft Beschäftigter in skandalösem Fall

Fast zehn Jahre beim selben Arbeitgeber beschäftigt – und in der gesamten Zeit keinen Urlaub und kein Geld, wenn man krank wird? So erging es einer Minijobberin bei einer Logistikfirma. Ihr Arbeitgeber hatte bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung bei Krankheit im Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Doch das sind gesetzlich verbriefte Arbeitnehmerrechte – auch für Minijobberinnen und Minijobber.

Mutter mit Kind (Schwimmflügel) im Schwimmbad - Symbolfoto für Urlaub für Minijobber; Krankheit / Entgeltfortzahlung / Geld bei Krankheit im Minijob

Auch Minijobberinnen und Minjobber haben das Recht auf bezahlten Erholungs-Urlaub und Entgletfortzahlung bei Krankheit. Diese gesetzlichen Rechte können Arbeitgeber nicht einfach per Arbeitsvertrag ausschließen oder streichen. Colourbox

Der DGB-Rechtsschutz hilft

Trotzdem hat die betroffene Minijobberin diese Rechte nie in Anspruch genommen. "Im Arbeitsvertrag sind diese Ansprüche doch ausdrücklich ausgeschlossen", so ihre Begründung. Was sie - wie leider viele Betroffene -  nicht wusste: Auf derartige gesetzlich verbriefte Rechte kann man nicht verzichten – auch nicht durch die Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag. Das Recht auf bezahlten Urlaub und Entgletfortzahlung bei Krankheit bleibt bestehen.

Nachdem sie gekündigt worden war, wandte sie sich die betroffene Minijobberin an ihre Gewerkschaft. Dort fiel der skandalöse Arbeitsvertrag auf. Nun wehrt die Betroffene sich nicht nur gegen die vom Arbeitgeber beabsichtigte Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Der DGB-Rechtsschutz hilft ihr auch bei der Frage des Anspruches auf Urlaub und Entgeltfortzahlung.

Mehr zum konkreten Fall auf der Webseite des DGB-Rechtsschutz


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