In der Tarifrunde für die rund 2,3 Millionen Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben die Tarifparteien am 25. Oktober 2020 einen Abschluss erzielt, der auch die Verlängerung der Regelungen zur Altersteilzeit vorsieht. Diese Verlängerung soll nun auf die BeamtInnen des Bundes übertragen werden.
DGB/Matej Fiedler
Altersteilzeit ermöglicht den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, BeamtInnen wie Tarifbeschäftigten, einen gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand. Die Voraussetzungen für BundesbeamtInnen sind in § 93 Abs. 3 und 4 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelt. Die dort angegebene Frist soll nun angepasst werden. Altersteilzeit ist dann weiterhin möglich, wobei sie, vergleichbar der tarifvertraglichen Regelung, vor dem 1. Januar 2023 beginnen muss. Die weiteren Voraussetzungen bleiben unverändert.
Die Änderung wird über einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen an das Planungssicherstellungsverlängerungsgesetz umgesetzt. Der Bundestag hat diesem Gesetz mittlerweile zugestimmt.