SPD und CDU/CSU haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das Teilzeitrecht weiterentwickeln und einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit zu schaffen. Derzeit wird im BMAS die Reform des Teilzeitrechts vorbereitet..Der DGB fordert: einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit, ein Rückkehrrecht in Vollzeit, das Recht auf bevorzugte Berücksichtigung bei Besetzung neuer Arbeitsplätze, einen Rechtsanspruch auf die Lage der Arbeitszeit im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und eine Verbesserung der Geltendmachung der Anpassungswünsche.