Im Saarland gilt für öffentliche Aufträge ab 25.000 Euro zukünftig ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Das hat der Landtag mit dem neuen „Saarländischen Tariftreue und Vergabegesetz" mit großer Mehrheit beschlossen. Der DGB Saar begrüßt das Votum.
Das Gesetz erfülle wesentliche Forderungen der saarländischen Gewerkschaften nach einem fairen Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge, so der DGB Saar. „Wir hätten uns zwar bei der Frage eines noch niedrigeren Schwellenwertes und der Bezugnahme auf repräsentative Tarifverträge noch mehr gewünscht“, sagt DGB-Landesvorsitzender Eugen Roth. Doch auch im Bundesvergleich gehe die Tariftreueinitiative der Landesregierung aus gewerkschaftlicher Sicht sehr weit.
Besonders begrüßt der DGB
Weitere Informationen zum saarländischen Tariftreuegesetz: DGB Saar