Am 9. April 1949 wird das Tarifvertragsgesetz verabschiedet. Seitdem regelt es in nur 13 Paragraphen das Tarifgeschehen. Die tariflichen Stundenlöhne betragen 1949 zwischen 59 Pfennigen (Landwirtschaft) und 1,77 DM (Bauwirtschaft), monatlich werden Gehälter zwischen 175 DM (Fleischerhandwerk) und 531 DM (Chemieindustrie) gezahlt. Frauen müssen Lohnabschläge in Kauf nehmen oder werden grundsätzlich in niedrigere Lohngruppen eingestuft.