Das Wehrrechtänderungsgesetz legt den neuen freiwilligen Wehrdienst (FWDL) in der Bundeswehr fest. Weiterverpflichtungsprämien für Freiwillige und Zeitsoldaten sowie ein höherer Wehrsoldes und Steuerfreiheit sollen Bewerber den Dienst nach Ende der Wehrpflicht schmackhaft machen. Damit wird nach Auffassung des DGB die Umstrukturierung der Bundeswehr zur Berufsarmee festgeschrieben. Die Regelungen eines freiwilligen Wehrdienstes – im Übrigen ohne Al-tersbegrenzung – haben lediglich legitimatorischen Charakter und sind nicht in ihren Konsequenzen durchdacht.