Bei der Einführung des Mindestlohns sind Ausnahmen für Studierende, Rentnerinnen und Rentner, Jugendliche, saisonal befristet Beschäftigte, Taxifahrer und Langzeitarbeitslose rechtlich unzulässig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Andreas Fischer-Lescano vom Zentrum für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) hatten das Gutachten zum Thema "Verfassungs-, völker- und europarechtlicher Rahmen für die Gestaltung von Mindestlohnausnahmen" in Auftrag gegeben.