Deutscher Gewerkschaftsbund

22.03.2020
Folgen der Corona-Pandemie

Maßnahmen gegen Corona-Folgen: Wo noch mehr kommen muss

"Das rasche Handeln der Regierung um Beschäftigung zu sichern ist angesichts der enormen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen der Corona-Krise enorm wichtig", sagt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Bei mehreren Punkten muss aber nachgebessert werden. Zum Beispiel beim Kurzarbeitergeld.

Kellner mit wenig Geld auf dem Teller

DGB/Simone M. Neumann

Kurzarbeitergeld: Weiter aufstocken - 80 statt 60 Prozent

„Die Kurzarbeiterregelungen zu vereinfachen ist gut und richtig. Durch die Krise kommen auf die Beschäftigten harte Zeiten zu", so der DGB-Vorsitzende. "Kurzarbeit bringt für sie Lohneinbußen von bis zu 40 Prozent mit sich. Wenn hier nicht weiter aufgestockt wird, müssen Millionen Beschäftigte zusätzlich Arbeitslosengeld II beantragen."

"Es ist absolut nicht hinnehmbar, dass die Arbeitgeber beim Kurzarbeitergeld zu 100 Prozent von den Sozialbeiträgen befreit werden, während die Beschäftigen davon keinen Cent sehen", kritisiert Hoffmann.

Deswegen müsse die Erstattung der Sozialbeiträge dafür genutzt werden, das Nettoentgelt der Beschäftigten auf einem Niveau von 80 Prozent zu sichern. Viele Branchen haben dafür tarifvertragliche Regelungen. So haben jüngst die Arbeitgeber der Metall- und Elektroindustrie oder in der Systemgastronomie mit den Gewerkschaften entsprechende Vereinbarungen getroffen. Leider ziehen viel zu viele Arbeitgeber nicht mit.

Ausbildungsverhältnisse schützen

Besonders geschützt werden müssen die Ausbildungsverhältnisse von Tausenden Jugendlichen. Der DGB-Chef ermahnt die Arbeitgeber: "Hände weg von den Ausbildungsvergütungen. Sie sind, wie im Berufsbildungsgesetz vorgesehen, auch bei Kurzarbeit für sechs Wochen geschützt. Abschlussprüfungen, die angesichts der Corona-Krise in den nächsten Wochen nicht durchgeführt werden können, dürfen nicht zur Beendigung der Ausbildungsverhältnisse führen", so Hoffmann weiter.

Sozialschutz-Paket für Kleinunternehmen und Solo-Selbständige ausweiten

Dass jetzt ein Sozialschutz-Paket für Kleinunternehmen und Solo-Selbständige aufgelegt werden soll "ist grundsätzlich richtig. Dieses Paket muss aber für alle Berufsgruppen gelten, die ansonsten nicht abgesichert sind, weil sie kein Kurzarbeitergeld erhalten. Dazu gehören Beschäftigte zahlreicher Bildungsträger und von sozialen Einrichtungen, die ihre Maßnahmen gegenwärtig nicht durchführen können. Auch hier müssen soziale Schieflagen vermieden werden."

Keine erweiterten Sonntags-Öffnungszeiten

"Überhaupt nicht zielführend ist die Forderungen einiger Arbeitgeber, im Lebensmitteleinzelhandel die Öffnungszeiten am Sonntag zu lockern. Die Beschäftigten arbeiten schon heute am Limit. Die beliebige Öffnung des Arbeitszeitgesetzes wäre eine Kampfansage und setzt die Gesundheit der Beschäftigten aufs Spiel", so Hoffmann.


LINK

Frankfurter Allgemeine Zeitung: "Coronavirus-Hilfspaket - DGB kritisiert soziale Unausgewogenheit"


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