Deutscher Gewerkschaftsbund

20.02.2009
Karsten Koppe, Deutsche Edelstahlwerke GmbH

Aufsichtsrat des Monats 02/09: Für Vertrauen sorgen

Karsten Koppe

Karsten Koppe Foto: Privat

Aufsichtsrat des Monats im Februar ist Karsten Koppe. Der 69-Jährige ist als "neutrale Person" nach dem Montan-Mitbestimmungsgesetz Mitglied des Aufsichtsrats bei der Deutschen Edelstahlwerke GmbH (Hintergrundinfos zur Funktion der "neutralen Person" weiter unten). Als jahrzehntelanges IG BAU-Mitglied ist Koppe zwar ein "Exot" bei dem Metall-Unternehmen - aber gleichermaßen geschätzt von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite: Er könne sich nicht erinnern, dass seine Stimme als "Neutraler" bei einer Entscheidung im Aufsichtsrat tatsächlich den Ausschlag hätte geben müssen. Vielmehr komme ihm eine Vermittlerrolle zu.

1. Mit einem kurzen Satz beschrieben ist ein Aufsichtsrat ...

... in erster Linie ein Aufsichts- und Kontrollorgan.

2. Der größte Vorteil am deutschen Mitbestimmungsmodell ist ...

... die gesetzlich abgesicherte unmittelbare Mitwirkung und Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungen des Managements und bei Vorhaben der Eigentümerseite. Auch bei Entscheidungen, die für das Unternehmen in Bezug auf seine Ausrichtung oder sogar auf seinen Fortbestand von grundsätzlicher Bedeutung sind.

3. Was war bisher Ihr größter Erfolg, den Sie gemeinsam im Aufsichtsichtsrat durchsetzen konnten?

Bislang bedurfte es keiner besonderen "Durchsetzungs-Strategien". Kompromisse, zum Beispiel bei Investitionen, die gegebenenfalls auch einmal verschoben werden müssen, sind immer zustande gekommen. Das beruht auch auf einem guten Verhältnis zwischen den Betriebsräten, dem Sprecher der Arbeitnehmerbank und dem Arbeitsdirektor im Vorfeld - das ist der eigentliche Erfolg.

Hintergrundinfo

Die "neutrale Person" im Aufsichtsrat

Die Funktion der "neutralen Person" existiert nur in Unternehmen mit Aufsichtsräten, die unter das Montan-Mitbestimmungsgesetz fallen. Die Montanmitbestimmung gilt in Unternehmen der Eisen- und Stahlindustrie sowie im Bergbau mit mehr als 1000 Beschäftigten. Der Aufsichtsrat ist paritätisch mit VertreterInnen der Anteilseigner und VertreterInnen der Arbeitnehmerseite besetzt. Hinzu kommt dann - um potenzielle Pattsituationen zu vermeiden - eine "neutrale Person".

"Aufsichtsrat des Monats" Karsten Koppe ist im Aufsichtsrat der Deutschen Edelstahlwerke GmbH eine solche neutrale Person. Insgesamt hat der Aufsichtsrat der GmbH 15 Mitglieder (7+7+1). Koppe war vor seiner Tätigkeit im Aufsichtsrat von 1993 bis 1997 Präsident des Landesarbeitsamts Niedersachsen-Bremen und danach bis 2004 Präsident des Landesarbeitsamts Nordrhein-Westfalen.

4. ... und was das größte Ärgernis im Laufe Ihrer Aufsichtsratstätigkeit?

Erhebliche Verunsicherung der Belegschaft durch einen sich lang hinziehenden Verkaufsprozess.

5. Mit Blick auf Europa und die Globalisierung: Muss sich die Arbeit der Aufsichtsräte noch weiter internationalisieren?

Das ist aktuell bei uns kein Thema, da sich der Schwerpunkt der Standorte in Deutschland befindet. Ansonsten kommunizieren beispielsweise die Betriebsräte vom Gesamtbetriebsrat der deutschen Standorte und mit denen in Frankreich und in der Schweiz sehr gut miteinander.

6. Der Aufsichtsrat unterstützt gute und sozial verantwortungsvolle Unternehmensführung, indem ...

er dafür sorgt, dass sich eine gute Unternehmenskultur entwickelt und das so genannte "Humankapital", also die Beschäftigten, in seiner Arbeit und sozial geachtet und "gepflegt" wird - zum Beispiel mit Qualifizierungsmaßnahmen. Dazu gehört auch, dass für solche Maßnahmen ausreichend Mittel bereitgestellt werden.

7. Von wem erfahren Sie den größten Respekt für Ihre Arbeit im Aufsichtsrat, von wem weniger?

Als neutrale Person bemühe ich mich erfolgreich um das Vertrauen beider Seiten. Ich muss möglichst frühzeitig erkennen, wenn Konflikte - auch solche persönlicher Art - drohen. Mir kommt ganz wesentlich eine Vermittlerrolle zu.

8. Wenn Ihr Unternehmen ein Auto wäre, welcher Teil wäre dann der Aufsichtsrat?

Das Lenkrad.

9. Das Wort, das in Vorbesprechungen der Arbeitnehmervertreter vor Aufsichtsratssitzungen am häufigsten fällt, ist ...

Das sind Begriffe wie "Auftragslage", "Auslastung der Standorte" oder "Soll-Ist-Abweichung" - ein Begriff aus der Budgetplanung.

10. Schätzen Sie das Gewicht der Unterlagen, die Sie jedes Jahr für die Aufsichtsratstätigkeit durchgehen müssen.

Circa vier Kilogramm zuzüglich Informationsmaterial.


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