Die Praxisgebühr für gesetzlich Krankenversicherte wird abgeschafft. Auch für Beamtinnen und Beamte soll die Gebühr laut Bundesinnenministerium gestrichen werden. Der DGB begrüßt den Plan der Regierung.
„Gut, dass der Eigenbehalt in der Beihilfe für die Beamtinnen und Beamten des Bundes ebenfalls entfallen soll. Der DGB begrüßt das ausdrücklich“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende des DGB Ingrid Sehrbrock.
Seit Einführung der Praxisgebühr im Jahr 2004 werden Beamtinnen und Beamte zehn Euro pro Quartal für ärztliche Leistungen von der Erstattung ihrer Aufwendungen abgezogen. Dadurch spart der Dienstherr auf Kosten der Beamten bei den Ausgaben in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Gleiches gilt für die Eigenbehalte zum Beispiel bei Arzneimitteln und Krankenfahrten.
„Der DGB hat sich immer wieder gegen die Praxisgebühr und die Übertragung auf die Beihilfe ausgesprochen“, sagte Ingrid Sehrbrock. „Da sie jetzt wegfällt, muss folgerichtig auch der Eigenbehalt gestrichen werden.“ Dies sei eine gute Nachricht angesichts zahlreicher Einschnitte bei den Beihilfeleistungen in den vergangenen Jahren.
Der Gesundheitsausschuss im Bundestag hat für die Abschaffung der Praxisgebühr bereits grünes Licht gegeben. Am 9. November 2012 entscheidet darüber der Bundestag.