Der DGB lehnt die Vorschläge des CSU-Parteivorstands strikt ab, mit denen das Streikrecht in Deutschland im Bereich der „Daseinsvorsorge“ eingeschränkt werden soll. Die verfassungsrechtlichen Bedenken seien evident, heißt es in einer DGB-Stellungnahme. Der Begriff „Daseinsvorsorge“ sei im CSU-Vorschlag „völlig nebulös“ definiert. Auch obligatorische Schlichtungsverfahren und zwingende Notdienstvereinbarungen lehnt der DGB ab.