Deutscher Gewerkschaftsbund

19.01.2022
Krank im Job

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Schnelle Verbesserungen sind notwendig

Krankschreibungen haben zugenommen während Corona

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Dauer von Krankschreibungen zugenommen. Diese Entwicklung ist problematisch, denn je länger und häufiger Arbeitnehmer*innen ausfallen, desto größer ist oftmals auch die Sorge, den Arbeitsplatz zu verlieren. Umso wichtiger ist ein gutes Betriebliches Eingliederungsmanagement. Der DGB fordert, dies zügig flächendeckend verpflichtend zu machen.

Zettel mit Aufschrift "Krank" auf Tastatur auf Tatsta

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Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Dauer von Krankschreibungen zugenommen. Die aktuelle Krankenstands-Analyse der DAK-Gesundheit für das Jahr 2020 zeigt auf, dass Beschäftigte seit Beginn der Pandemie länger krankgeschrieben sind. Im Vergleich zu den Vorjahren waren mehr Arbeitnehmer*innen länger als zwei Wochen krank.

Betriebliches Eingliederungsmanagement: die Idee

Um den Weg zurück in den Job besser zu gestalten und dem Verlust des Arbeitsplatzes vorzubeugen, wurde nach der Forderung des DGB und seiner Gewerkschaften 2004 das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gesetzlich festgeschrieben. Durch das BEM sollen Arbeitnehmer*innen nach längeren Erkrankungen besser bei ihrer beruflichen Rückkehr unterstützt werden. Im Rahmen des BEM wird zusammen mit dem Arbeitgeber, den betrieblichen Interessenvertretungen und dem Beschäftigten ausgelotet, inwiefern der Arbeitsplatz angepasst werden kann. So kann bspw. die technische Ausstattung verbessert, die Arbeitszeit reduziert oder ein Arbeitsplatz mit ganz anderen Tätigkeiten gefunden werden. Dadurch kann weiteren Fehlzeiten und krankheitsbedingten Kündigungen vorgebeugt werden. Beschäftigte brauchen Arbeitsplatzsicherheit, vor allem nach einer schweren Erkrankung.

Beschäftigte in systemrelevanten Berufen sind besonders gefährdet, sich mit Covid-19 anzustecken

Leider lässt die Umsetzung des BEM im tatsächlichen Arbeitsalltag in den Unternehmen immer noch zu wünschen übrig. Da es keine Strafen bei mangelhaftem BEM gibt, fehlt in vielen Unternehmen der Anreiz, die Wiedereingliederungsbedingungen für Arbeitnehmer*innen zu verbessern. Dieser Zustand ist in Hinblick auf die aktuelle Pandemie besonders problematisch. Beschäftigte in systemrelevanten Berufen sind besonders gefährdet, sich mit Covid-19 anzustecken und im schlimmsten Fall schwer daran zu erkranken. Obwohl Arbeitnehmer*innen in diesen Berufen die kritische Infrastruktur aufrechterhalten, können sie sich nicht sicher sein, auch nach einer längeren Erkrankung - wie bspw. Langzeit-Covid - die Möglichkeit zu erhalten, tatsächlich an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können.

Der Koalitionsvertrag der Ampel – Ein Lichtblick?

Umso erfreulicher ist es, dass im Rahmen des aktuellen Koalitionsvertrags das Ziel vereinbart wurde, BEM nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen. Dieses Vorgehen begrüßt der DGB und fordert eine zügige Umsetzung. So betont DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel: "Die Bundesregierung muss das betriebliche Eingliederungsmanagement jetzt so verbessern und umsetzen, dass es in allen Betrieben fest verankert wird – damit sich erkrankte Beschäftigte nicht auch noch zusätzlich Sorgen um ihren Arbeitsplatz machen müssen."

Es müssen eindeutige Standards für das BEM festgehalten werden, wobei Gewerkschaften aktiv in den Prozess involviert werden müssen.

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