Deutscher Gewerkschaftsbund

25.01.2021

ILO Kernarbeitsnormen 2.0: Wie die Pandemie die Erweiterung der Kernarbeitsnormen lahmlegt

von Carolin Vollmann (DGB)

Bei ihrer Hundertjahrfeier 2019 hat sich die Internationale Arbeitsorganisation das Ziel gesetzt, ihre Kernarbeitsnormen um den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erweitern. Während die Covid-19 Pandemie die Dringlichkeit dieses Vorhabens untermauert, trifft die Umsetzung auf den Widerstand von Regierungen und Arbeitgebern – und eine pandemiebedingt paralysierte Organisation.

DGB/C. Wanitcharoentham/123rf.com / Colourbox.de

Laut einem Bericht der ILO sterben täglich 7500 Beschäftigte aufgrund mangelnden Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Bei der Mehrheit (6500) sind arbeitsbezogene Krankheiten ursächlich. Arbeitsunfälle machen hingegen den kleineren Teil aus (1000). Jährlich ergibt sich daraus eine traurige Bilanz von knapp 2,8 Millionen Toten, die man oft mit einfachsten Maßnahmen verhindern hätte können. Diese Todesfälle geschehen insbesondere in Asien (65 Prozent), wo es häufig an einer effektiven Durchsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen mangelt. Zusätzlich erleiden weltweit jährlich 374 Millionen Beschäftigte Verletzungen am Arbeitsplatz, mit teils langjährigen Folgen bis hin zu permanenten Einschränkungen.

Jahrhundertaufgabe

Beim einhundertjährigen Jubiläum der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) 2019 wurde deshalb beschlossen, Arbeits- und Gesundheitsschutz als fünftes grundlegendes Prinzip und Recht bei der Arbeit mit zugehörigen Kernarbeitsnormen zu definieren. Die Jahrhunderterklärung besagt: „Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sind von grundlegender Bedeutung für menschenwürdige Arbeit“. Der zugehörige Resolutionstext wird konkreter und beauftragt den Verwaltungsrat der ILO, das zweithöchste Gremium nach der Konferenz, Möglichkeiten zu erörtern, um die Erweiterung der Kernarbeitsnormen um Arbeits- und Gesundheitsschutz schnellstmöglich umzusetzen.   

Der Weg zu diesem Verhandlungsergebnis war mehr als steinig. Wie andernorts zeigten sich auch hier die Risse im multilateralen System. Die ablehnende Haltung der Arbeitgeberseite unter Führung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände überraschte wenig. Doch auch viele der Regierungsvertreter*innen reagierten zurückhaltend. Zwar war man sich einig, dass der Schutz des Lebens und der Gesundheit durchaus wichtig sei, aber gleich eine Kernarbeitsnorm daraus zu machen, ging vielen zu weit. Insbesondere Regierungen wie die der USA, Brasiliens und Indiens verweigerten jegliches politische Zugeständnis und betonten die nationale Souveränität, wenn es um die Ratifizierung von Übereinkommen geht.

Arbeitsschutz ist Menschenrecht

Bisher legt die ILO Erklärung von 1998 vier grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit fest (Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung der Kinderarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf), die mit acht ILO Kernarbeitsnormen hinterlegt sind. Durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sind diese Grundrechte in der Arbeitswelt als Menschenrechte anerkannt. Die zunehmende Bezugnahme auf die ILO Kernarbeitsnormen als Referenzpunkt für grundlegende Arbeits- und Gewerkschaftsrechte in Handelsverträgen und von internationalen Institutionen ließ sie seither an Bedeutung gewinnen. Aufgrund der Tatsache, dass diese vier grundlegenden Prinzipien und Rechte in der Verfassung der ILO verankert sind, entfalten sie für alle Mitgliedsstaaten Verbindlichkeit, ganz gleich, ob diese die zugehörigen acht ILO Übereinkommen ratifiziert haben oder nicht.

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist in seinem rechtlichen Stellenwert mit den vier anderen vergleichbar. Er findet sich sowohl in der Verfassung der ILO als auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wieder. Erstere erklärt den „Schutz der Arbeitnehmer gegen allgemeine und Berufskrankheiten sowie gegen Arbeitsunfälle“ als wesentlichen Bestandteil sozialer Gerechtigkeit“; letztere garantiert das „Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person“.   

So weit, so eindeutig.

Die ungleiche Pandemie

Die Covid-19 Pandemie hat jedoch nicht nur deutlich gemacht, wie grundlegend und sektorübergreifend wichtig der Schutz der Gesundheit bei der Arbeit ist. Sie hat leider auch die bestehenden globalen Einkommensungleichgewichte verstärkt. Laut der ILO belief sich der Verlust an Arbeitsstunden im ersten Halbjahr 2020 auf das Äquivalent von knapp 500 Millionen Vollzeitstellen, vorwiegend in Ländern mit niedrigerem mittlerem Einkommensniveau. ILO Schätzungen gehen für das zweite Halbjahr 2020 von einem weiteren Schrumpfen des globalen Arbeitsvolumens aus, das 590 Millionen Vollzeitstellen entspricht. Für die ersten drei Quartale 2020 schlägt sich dies in einem Rückgang der Lohneinkünfte von 10,7 Prozent nieder, was 3.5 Billionen USD oder 5.5 Prozent des globalen Bruttoinlandsproduktes entspricht. Die Lohnausfälle betreffen insbesondere Niedriglohnverdiener*innen, weshalb davon auszugehen ist, dass die Krise vielerorts Einkommensungleichheiten weiter verschärft. Gleichzeitig schätzt Forbes, dass sich das Vermögen der etwa 2200 Milliardäre 2020 um 1,9 Billionen USD vermehrt hat.

Doch die Corona-Krise hat nicht nur außerhalb der ILO Ungleichgewichte verstärkt. Auch intern erschwert sie die Diskussion und Konsensbildung und damit ein Fortkommen beim Vorhaben der Jahrhunderterklärung, die Kernarbeitsnormen zu erweitern. Beim letzten Verwaltungsrat, dem ersten virtuellen seiner Art, zeigten sich trotz großer Bemühungen aller Beteiligten die Grenzen der virtuellen Konsensbildung. Neben dem engen Zeitfenster für Verhandlungen, das sich aus den unterschiedlichen Zeitzonen ergab, fehlte es an den informellen Gesprächen zwischen Interessengruppen und Sitzreihen, die kein virtuelles Format zu ersetzen vermag. Wenig überraschend ist es daher, dass man bereits jetzt hinter dem 2019 vereinbarten Zeitplan zurückgefallen ist und das formulierte Ziel, das Vorhaben bei der Konferenz 2021 zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen, in weiter Ferne scheint. Dennoch bleibt das Ziel als klarer Auftrag an die Organisation bestehen. Es bleibt zu hoffen, dass die globale Pandemie, die wir derzeit durchleben, dessen Notwendigkeit bestärkt und nicht die Umsetzung behindert.


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