Nach Jahren des Kampfes soll der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar 2015 endlich gelten. Nur nach unten abweichende Tarifverträge, die für allgemein verbindlich erklärt wurden, haben noch bis 31.12.2016 Bestand. Ab Januar 2017 gilt dann für alle das DGB-Motto: Kein Lohn unter 8,50 Euro pro Stunde! Das war ein langer Weg und er ist noch nicht zu Ende gegangen. Jetzt kommt es darauf an, das Gesetz richtig auszugestalten.
Am 30. Juni 2014 beschäftigt sich der Bundestags-Fachausschuss in einer Anhörung mit dem Mindestlohngesetz. Für uns die Gelegenheit, noch einmal Flagge zu zeigen für einen Mindestlohn ohne Ausnahmen!
Derzeit sieht der Gesetzentwurf willkürliche, diskriminierende Ausnahmen für minderjährige Beschäftigte und Langzeitarbeitslose vor. Von wegen, die Jugendlichen würden lieber jobben gehen, als sich ausbilden zu lassen! - Unsinn, das könnten sie ja auch jetzt schon (siehe Grafik). Nein: Die Unternehmen bilden immer weniger aus, so dass viele junge Leute gezwungen sind, zu jobben, um über die Runden zu kommen. Und dann sollen sie nicht einmal Anspruch auf einen Existenz sichernden Lohn haben? Auch Langzeitarbeitslose brauchen Förderung sowie einen fair entlohnten Arbeitsplatz. Sie für sechs Monate nach Aufnahme einer Beschäftigung vom Mindestlohn auszunehmen, ist stigmatisierend und bedeutet, dass sie künftig als Billiglohnreserve ausgenutzt werden. Die vorgesehene Ausnahme wird dazu führen, dass ein Langzeitarbeitsloser nach sechs Monaten durch den nächsten ersetzt wird. Wer aber die Fachkräfte für morgen sichern will, muss in Menschen und ihre Potenziale investieren, statt sie mit Hungerlöhnen abzuspeisen.
Ginge es nach dem Wirtschaftsflügel der Union, würde der Mindestlohn noch weiter zerfleddert werden. Was war da nicht schon alles im Gespräch: Nicht nur Ausnahmen für Langzeitarbeitslose – am liebsten gleich für ein ganzes Jahr sowie für junge Beschäftigte – am liebsten gleich bis zum 24. Lebensjahr. Nein, auch Rentner und Rentnerinnen, Minijobber, Zeitungszusteller, Erntehelfer, Taxifahrer, Ostdeutsche sollten leer ausgehen nach Meinung einiger Unionsvertreter. Wir sagen: Wenn der Mindestlohn nicht ohne „Wenn und Aber“ für alle sozialversicherten Beschäftigten gilt, verdient er seinen Namen nicht. Dann würde er seine Funktion als klare Lohnuntergrenze verfehlen. Die Arbeitgeber würden die Ausnahmen als Schleichwege nutzen, um die 8,50 Euro zu unterlaufen.
Über fünf Millionen Beschäftigte, die derzeit unter 8,50 Euro pro Stunde verdienen, müssen endlich mehr bekommen. Alles oberhalb dieser Anstandsgrenze nach unten regeln Tarifverträge. Außerdem werden die Sozialkassen entlastet und die Steuerkassen besser gefüllt. Schmutzkonkurrenz auf dem Rücken der Beschäftigten hat dann endlich ein Ende.
Mindestlohnkundgebung: 30.06. 2014, 10 Uhr;Ort: Berlin, zwischen Paul-Löbe-Haus und Kanzleramt.
Details siehe Download: