10.05.2023
Die aktuellen Regelungen zu den sogenannten „Masseverfahren“ im Arbeitsrecht führen zu einem hohen organisatorischen Aufwand für Prozessvertreter*innen und Gerichte. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften schlagen deshalb die Einführung von arbeitsrechtlichen Sammelklagen vor. Um diese interessengerecht zu gestalten, müssen verschiedene Eckpunkte berücksichtigt werden.
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