Deutscher Gewerkschaftsbund

08.06.2023

Bund: Besoldungs- und Versorgungsanpassung kommt

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat den beamtenpolitischen Spitzenorganisationen den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) zur Beteiligung vorgelegt. Mit dem Gesetz soll die Besoldung der Beamt*innen und Richter*innen des Bundes sowie der Soldat*innen angepasst werden. Ebenso soll die Versorgung der Versorgungsempfänger*innen des Bundes angehoben werden. Zentraler Bestandteil des Entwurfs ist damit die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifeinigung für die Tarifbeschäftigten von Bund und Kommunen vom 22. April.

Teaser Lohn Gehalt Kontoauszug

Colourbox

Inflationsausgleichszahlung und Besoldungsanhebung

Der Referentenentwurf sieht für Empfänger*innen von Dienstbezügen und von Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1.240 Euro vor. Für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 ist eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von jeweils 220 Euro geplant. Empfänger*innen von Versorgungsbezügen sollen die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt werden, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen an Versorgungsempfänger*innen der Fall war. Zum 1. März 2024 ist geplant, die Besoldung und Versorgung um 200 Euro und anschließend um 5,3 % anzuheben. Dies sind 0,2 Prozentpunkte weniger als im Tarifbereich. Der Abzug dient der weiteren Speisung der Versorgungsrücklage. Daneben enthält der Entwurf außerdem eine Regelung zur Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage.

Weitere Schritte

Die beamtenpolitischen Spitzenorganisationen werden den Entwurf gemeinsam mit den Einzelgewerkschaften prüfen, bewerten und im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gegenüber dem Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Stellungnahme abgeben. Danach folgt ein Beteiligungsgespräch. Parallel zum Beteiligungsverfahren findet die Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien statt. Im Anschluss muss das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschließen. Danach bringt die Bundesregierung den Gesetzentwurf in den Bundestag ein. Dort wird er beraten und danach verabschiedet. Dann wird das Gesetz verkündet und die Regelungen können in Kraft treten.

Hier erfahren Sie, wie die Besoldungsgsetzgebung abläuft.


Nach oben

Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Besoldung

Zum Dossier