Deutscher Gewerkschaftsbund

11.12.2023
Öffentlicher Dienst der Länder

Tarif- und Besoldungsrunde der Länder: Einigung erzielt

Das große Engagement der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder zahlt sich aus: Sie können sich über Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt 3.000 Euro sowie über eine deutliche Anhebung ihrer Tabellenentgelte freuen. Auf dieses Ergebnis haben sich die Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP und IG BAU am 9. Dezember in der 3. Verhandlungsrunde mit den Vertreter*innen der Tarifgemeinschaft der Länder in Potsdam geeinigt.


Vor der 3. Verhandlungsrunden haben die Kolleg*innen noch einmal lautstark ihren Forderungen Nachdruck verliehen:


Seit Wochen fanden deutschlandweit Warnstreiks, Demonstrationen und andere Aktionen statt. Zehntausende Landesbeschäftigte machten ihrem Unmut über die schwierigen Arbeitsbedingen und Reallohnverluste Luft. Jetzt zeigt sich, dass sich dieser Einsatz gelohnt hat. Die erzielte Einigung sieht unter anderem folgende Elemente vor:

  • eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro zum 1. Dezember 2023 sowie Inflationsausgleichs-Monatszahlungen in Höhe von 120 Euro von Januar 2024 bis Oktober 2024 (TV Inflationsausgleich)
  • eine Erhöhung der Tabellenentgelte um einen Festbetrag in Höhe von 200 Euro zum 1. November 2024
  • eine lineare Erhöhung um 5,5 Prozent zum 1. Februar 2025

Auszubildende, dual Studierende und Praktikant*innen erhalten Inflationsausgleichszahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro sowie monatlich 50 Euro. Ihre Entgelte werden zum 1. November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro sowie zum 1. Februar 2025 um 50 Euro angehoben. Die Laufzeit der Tarifeinigung beträgt 25 Monate, also vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Oktober 2025.

Anschluss an Bund und Kommunen 

Frank Werneke, Verhandlungsführer für ver.di, sieht zentrale Ziele erreicht: "Mit diesem Ergebnis knüpfen die Beschäftigten der Länder an die Tarifentwicklung bei Bund und Kommunen an. Gleichzeitig konnten eine Reihe weiterer wichtiger Regelungen vereinbart werden, darunter ein erster wichtiger Schritt hin zu einem zukünftigen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte." Für letztere enthält die Tarifeinigung eine schuldrechtliche Vereinbarung für ein Mindeststundenentgelt sowie eine Mindestvertragslaufzeit.

Übertragung auf Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen

Zum Ergebnis der Verhandlungen gehört auch die Zusage der Länder für eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamt*innen, Anwärter*innen und Versorgungsempfänger*innen der Länder und Kommunen. Der DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes werden die sich jetzt anschließenden Besoldungsrunden in den Ländern begleiten. Die Übertragung muss gesetzlich geregelt werden. Der Gesetzgebungsprozess zur Besoldungsanpassung wird hier erklärt.

Mehr Infos zum Tarifergebnis:

Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst der Länder 2023 (verdi.de)

Fragen und Antworten zum Abschluss TV-L 2023 (gew.de)

Tarifrunde Länder 2023 - Gewerkschaft der Polizei (gdp.de)

Tarif- und Besoldungsrunde 2023 Länder (ohne Hessen): Einigung in der dritten Verhandlungsrunde – Beschäftigte der Länder halten Anschluss an den Einkommensentwicklungen im TVöD (igbau.de)


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