Deutscher Gewerkschaftsbund

28.06.2018

Mindestlohn-Bericht beim Thema Arbeitszeiterfassung glasklar

Immer wieder haben sich Arbeitgeber gegen die im Mindestlohn-Gesetz vorgeschriebene konkrete Erfassung der Arbeitszeiten gewehrt. Das sei angeblich zu bürokratisch. Dabei ist die Arbeitszeiterfassung auch per handschriftlich ausgefülltem Stundenzettel möglich.

Mindestlohn-Kontrollen funktionieren nur, wenn die Arbeitszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konkret festgehalten sind. Der aktuelle Mindestlohn-Bericht der Mindestlohn-Kommission stellt genau das fest. Damit sei die Debatte darum, ob Stunden aufgezeichnet werden müssen oder nicht, ein für alle Mal beendet - sagte DGB-Vorstand Stefan Körzell auf der Pressekonferenz der Mindestlohn-Kommission am 26. Juni.

Das Statement im Video

Link

Zum kompletten Mindestlohn-Bericht


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