Frauen zahlen einen hohen Preis dafür, dass sie Kinder erziehen, Angehörige pflegen und die Hausarbeit verrichten. Sie verdienen weniger als Männer, haben schlechtere Karrierechancen und sind stärker von Armut bedroht. Das muss sich endlich ändern - zum Beispiel durch ein Recht auf befristete Teilzeit und ein gerechtes Steuersystem.
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Frauen verdienen noch immer im Durchschnitt rund 21 Prozent weniger als Männer. Auch wenn Frauen
genauso viel und genauso gut arbeiten, bekommen sie deutlich weniger Geld.
Die Gründe sind vielfältig: Frauen arbeiten in schlechter bezahlten Berufen, sie haben weniger Karrierechancen, sie gehen aufgrund familiärer Pflichten öfter in Teilzeit und unterbrechen häufiger und länger ihre Berufstätigkeit. Das hat Folgen für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen.
Wer Gerechtigkeit zwischen Frauen und Männern erreichen will, muss für die Überwindung der Entgeltlücke
sorgen und die Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt verbessern!
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Frauen zahlen einen hohen Preis dafür, dass sie Kinder erziehen, Angehörige pflegen und die Hausarbeit verrichten. Sie leisten täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Arbeit für andere als Männer.
Mit der Familiengründung gewinnt bei den Frauen Teilzeitbeschäftigung an Bedeutung, während sie bei den Männern an Bedeutung verliert. Die Lücke bei den wöchentlichen Erwerbsarbeitszeiten von Frauen und Männern liegt bei 8,2 Stunden. Sie trägt zur Entgeltlücke und zur Rentenlücke zwischen den Geschlechtern maßgeblich bei.
Wir brauchen Arbeitszeiten, die sich an die wechselnden Anforderungen im Lebensverlauf anpassen lassen und einen Entgeltausgleich bei Arbeitszeitreduzierung aufgrund von Kindererziehung, Pflege und Weiterbildung.
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Das Ehegattensplitting behindert die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben und die partnerschaftliche Verteilung von Familienarbeit. Es fördert nicht die Familie, sondern Ehen mitungleich verteilten, höheren Einkommen.
Vor allem die Steuerklasse V macht mit ihrer übermäßig hohen Belastung reguläre Beschäftigung für Frauen unattraktiv und treibt sie in Minijobs. Die hohen Abzüge wirken sich bei der Berechnung aller staatlichen Transferleistungen negativ aus, z.B. beim Elterngeld und beim Arbeitslosengeld.
Tragen Ehepartnerinnen und Ehepartner in gleichem Maße zum Familieneinkommen bei, haben sie keinen Splittingvorteil – auch dann nicht, wenn sie Kinder erziehen. Sind Eltern nicht verheiratet, profitieren sie grundsätzlich nicht vom Splittingvorteil.
Das Faltblatt mit den Anforderungen der DGB Frauen an die neue Bundesregierung kann über den DGB-Bestellservice vorbestellt und als PDF heruntergeladen werden.
Ausführliche Infos und Hintergründe gibt es hier:
In ihren gleichstellungspolitischen Anforderungen an die Parteien zur Bundestagswahl 2017 haben die Frauen in den Gewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes deutlich gemacht, was sie von der neuen Bundesregierung erwarten und woran sie die Parteien bei ihrer Wahl messen werden.