Deutscher Gewerkschaftsbund

30.05.2023

Öffentliche Aufträge? Nur mit Tarif!

einblick Juni 2023

Bessere Arbeitszeiten, mehr Geld, mehr Urlaubstage und höhere Zufriedenheit – Beschäftigte, die in Betrieben mit Tarifvertrag arbeiten, profitieren vielfältig. Ein Bundestariftreue-Gesetz wäre ein starkes Signal für mehr Tarifbindung. Die Bundesregierung will 2023 noch einen Gesetzentwurf vorlegen. Der DGB macht deutlich, worauf es ankommt.

Absperrband: Tarif-Baustelle in Karlsruhe

DGB/Tim M. Carmele

Der Bund vergibt jedes Jahr öffentliche Aufträge im Wert von vielen Milliarden Euro: Hier Tariftreue-Regelungen einzuführen, hat weitreichende positive Auswirkungen auf das Tarifgefüge in Deutschland. Die Tarifbindung und Tarifverträge werden durch ein Tariftreue-Gesetz gestärkt.

Bisher gewinnt meist das günstigste Angebot – ungeachtet anderer Faktoren wie Bezahlung nach Tarif und tarifliche Arbeitsbedingungen. Kommt die Tariftreue, werden sich die Bedingungen in vielen Branchen verbessern. Ausbeutung sowie Lohn- und Sozialdumping würden verhindert, ebenso die Vergabe an unseriöse Sub-Unternehmen. Es geht auch um fairen Wettbewerb: Unternehmen und Betriebe, die den Wert von Mitbestimmung und Tarifverträgen anerkennen, wären nicht mehr im Nachteil gegenüber Firmen, die sich der Sozialpartnerschaft verweigern.

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Damit das Bundestariftreue-Gesetz ein Erfolg wird, hat der DGB einige Mindestanforderungen an die Politik: Das Gesetz braucht einen umfassenden Anwendungsbereich – branchenübergreifend und u. a. auch geltend für nachgeordnete Bundesbehörden sowie bundeseigene Unternehmen und Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Das Gesetz muss bereits bei niedrigen Schwellenwerten greifen, d.h. ab welcher Auftragsgröße die Tariftreue gilt. Wichtig ist auch, dass Unternehmen das gesamte Tarifsystem der maßgeblichen Tarifverträge anwenden. Nur das tarifliche (Mindest)Entgelt zu zahlen, reicht nicht.

Um die Tariftreue durchzusetzen, muss regelmäßig und mit einer definierten Mindest-Quote kontrolliert werden. Dazu sollte eine zentrale Kontrollstelle eingerichtet werden, die mit den Vergabestellen kooperiert und sie auch bei der Umsetzung beraten kann. Sie muss mit ausreichend Personalkapazitäten ausgestattet sein.

DGB-Merch

DGB/Hans-Christian Plambeck

Der DGB fordert

-        einen umfassenden Anwendungsbereich für die Tariftreue

-        niedrige Schwellenwerte

-        das gesamte Tarifsystem der maßgeblichen Tarifverträge anwenden

-        eine definierte Mindest-Kontrollquote

-        eine zentrale Kontrollstelle


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