Deutscher Gewerkschaftsbund

21.03.2019

Whistleblowing: Mut besser schützen

einblick April 2019

Die EU hat sich auf Regeln zum besseren Schutz für Menschen geeinigt, die auf Missstände hinweisen und so dabei helfen, Straftaten aufzudecken. Aus gewerkschaftlicher Sicht müssen auch Hinweise auf verletzte Arbeitsrechte unter diesen Schutz fallen.

Zwei Männer bei einem geheimen Treffen

DGB/solarseven/123rf.com

Steuerraub und Datenlecks, Korruption, Geldwäsche und Doping sowie Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte – sie alle fliegen oft nur auf, weil wichtiges Insiderwissen nach außen gelangt. Mutige Menschen geben Hinweise auf illegale Aktivitäten, die dem gesellschaftlichen Interesse schaden oder eine Gefahren darstellen. Sie bringen in vielen Fällen behördliche Untersuchungen oder journalistische Recherchen ins Rollen, die dann das ganze Ausmaß des Missstands offen legen.

Die HinweisgeberInnen erhalten für ihre couragierte Vorgehensweise öffentlich Anerkennung. In ihrem beruflichen Umfeld werden sie jedoch fast immer schikaniert. Ihnen drohen oft Nachteile im Beruf oder sogar Strafverfolgung. Bisher war ihre rechtliche Situation in Deutschland unsicher. Sie mussten in vielen Fällen damit rechnen, selbst juristisch belangt zu werden.

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DGB/einblick

Mitte März haben sich die EU-Kommission, die EU-Staaten und das Europäische Parlament auf einen Richtlinienentwurf geeinigt, der noch vor der Wahl des Europäischen Parlaments im Mai verabschiedet werden soll. Die sogenannte Whistleblower-Richtlinie verspricht einheitliche, europäische Regeln, um die Menschen zu schützen, die Verstöße gegen EU-Recht aufdecken. So sollen Whistleblower vor Kündigungen und anderen Vergeltungsmaßnahmen ihrer Arbeitgeber geschützt werden. Dies schafft eine Rechtssicherheit, die sie derzeit nicht haben. Der DGB begrüßte die Einigung.

Auch Whistleblowing bei verletzten Arbeitnehmerrechten muss geschützt werden

Wichtig aus gewerkschaftlicher Sicht: Die HinweisgeberInnen müssen sich nicht zuerst an interne Meldestellen wenden, sondern können den direkten Weg an Behörden oder Medien wählen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Für diese Wahlfreiheit hatte sich das Europäische Parlament eingesetzt. Annelie Buntenbach sagte, die Regelung „macht es wahrscheinlicher, dass Wirtschaftsskandale mit Hilfe von integren und mutigen Beschäftigten ans Licht kommen“ und diese gleichzeitig vollen Schutz genössen. Sie forderte die Bundesregierung auf, die Richtlinie im Sinne der Beschäftigten umzusetzen.

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) forderte, dass auch Beschäftigte geschützt sein müssen, die Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte aufdecken. Die Richtlinie umfasst nur ausgewählte Bereiche wie Steuerbetrug, Geldwäsche sowie Verstöße gegen Umwelt- und Datenschutzbestimmungen. Arbeitnehmerrechte, die auch durch die EU geregelt sind, fallen nicht unter die Richtlinie. Den Mitgliedsstaaten steht es aber frei, den Schutz auf weitere Bereiche auszuweiten. EGB-Vorstandsmitglied Esther Lynch forderte, zwei Aspekte zu beachten: Es muss sichergestellt werden, dass die Gewerkschaften Whistleblower unterstützen können und der Schutz muss auch für diejenigen gelten, die Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte melden.


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