Modernes Wettbewerbsrecht muss sich an Kriterien Guter Arbeit messen lassen. Nur so können ein Level Playing Field geschaffen und der Aspekt der „sozialen Gerechtigkeit“ glaubwürdig integriert werden. Im Bereich der Fusionskontrolle und der Nachhaltigkeit sollte das Kartellrecht um außerwettbewerbliche Kriterien erweitert werden. Die Einbindung von Beschäftigten und ihren Vertretungen muss obligatorisch werden.
Der DGB bewertet die geplante Übertragung der Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sowie der Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (Reha) für Bürgergeldberechtigte von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit und die damit verbundenen Belastungen für den Beitragshaushalt der Arbeitslosenversicherung sehr kritisch.
DGB: Krankenhausreform mit Steuermitteln+Fachtagung "Für gute Versorgung, nicht Profite"+Neue Untersuchung zu Krankenkassenqualität+Zweifachbesteuerung bei Renten+Sensationelle Entdeckung: Stein der Wirtschaftsweisen gefunden+sozialpolitik aktuell: Informationen zur Sozialpolitik für Kolleg*innen in der Selbstverwaltung u. für sozialpolitisch Interessierte in Gewerkschaften, Verbänden, Parteien, Verwaltungen
Die Kinder- und Jugendarmut verharrt seit Jahren auf einem konstant hohen Niveau. Die Ampelkoalition will mit der Einführung einer Kindergrundsicherung dieses gesamtgesellschaftliche Problem angehen. Das Bundeskindergrundsicherungsgesetz enthält gute, wichtige Veränderungen. Um die Kinder- und Jugendarmut allerdings effektiv zu reduzieren sind noch weitreichendere Ausgestaltungen notwendig.
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer befristeten Sonderregelung für den Wohnungsbau. Der DGB lehnt den Entwurf ab, da in Form einer Generalklausel Planungsgrundsätze ausgehebelt werden können.
Positiv bewertet der DGB, dass Familien zukünftig über mögliche Leistungsansprüche informiert und die Antragsverfahren bürgerfreundlicher werden sollen. Sehr kritisch wird gesehen, dass die im Koalitionsvertrag versprochene Neuermittlung der Leistungshöhe nicht stattfindet und die Leistungen nicht wirksam vor Armut schützen.
Die Verwaltungsgerichte sind seit Jahren mit zahlreichen gleichlaufenden Besoldungsrechtsstreite befasst, da viele Dienstherren die verfassungsrechtliche Maßgabe, ihre Beamt*innen amtsangemessen zu alimentieren, verletzen. Die Betroffenen sind daher gezwungen, Rechtsmittel einzulegen. Das Ergebniss: Massenverfahren in ganz Deutschland, die die Verwaltung aber auch die Gerichte stark belasten.