Auch wenn es egal ist, wo, wann und wie ihr bei der Sozialwahl 2023 eure Stimme abgebt – ganz und gar nicht egal ist, wen ihr wählt. Denn eine gute und bezahlbare Absicherung erhaltet ihr nur dann, wenn sich die Mitglieder der Selbstverwaltungsgremien für eure Interessen einsetzen. So wird gewährleistet, dass sich die Sozialversicherungsträger daran orientieren, was für die Versicherten wichtig ist.
Doch warum sind die Vertreter*innen der Gewerkschaftslisten des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften dafür genau die richtigen Kandidat*innen? Das hat mehrere Gründe:
- Infolge ihrer Tätigkeiten als Gewerkschaftssekretär*innen oder ehrenamtlicher Aufgaben haben sie Erfahrung damit, ergebnisorientierte Verhandlungen zu führen. Sie sind darin geübt, unterschiedliche Interessenlagen zu erkennen, Strategien zu entwickeln und mit Argumenten und Bestrebungen anderer Beteiligter umzugehen.
- Sie haben ein großes Netzwerk aus Expert*innen und Institutionen, das es ihnen ermöglicht, stets über aktuelle politische Entwicklungen informiert zu sein und auch kurzfristig auf breites Fachwissen zurückzugreifen.
- Sie pflegen regelmäßigen Erfahrungstausch mit gewerkschaftlichen Selbstverwalter*innen auch anderer Sozialversicherungsträger und erhalten so wertvolle Anregungen für neue Praktiken und Lösungen.
- Sie verfügen über das erforderliche Fachwissen, da sie nicht nur auf den sozialpolitischen Anspruch ihres Amtes geschult sind, sondern auch Anleitungen für effektives Controlling erhalten.
- Sie sind in der Regel zugleich Betriebsrät*innen oder Personalrät*innen, Vertrauensleute, Schwerbehindertenvertreter*innen oder politisch aktive Senior*innen. Dadurch haben sie täglich Kontakt mit Versicherten, die ihnen berichten, welche Erfahrungen sie mit ihrer Sozialversicherung machen, wo es Probleme gibt und wo Leistungen oder der Service nicht stimmen. Sie wissen somit bestens Bescheid über die Bedarfe der Versicherten.
DGB
Dafür steht der DGB bei der Sozialwahl 2023
Neben der persönlichen Eignung unserer Kandidat*innen ist entscheidend, was wir in den Sozialversicherungen erreichen wollen. Bei allem, wofür wir uns in den Selbstverwaltungen einsetzen, stehen die Interessen der Versicherten im Mittelpunkt. Das reicht von gerechter Verteilung der Kosten über gute Beratung und Bürgernähe, Arbeitsschutz, umfassende Reha-Maßnahmen und bezahlbare Gesundheitsversorgung bis hin zu sicheren Altersrenten.
Im Einzelnen haben wir insbesondere folgende Ziele:
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In der gesetzlichen Krankenversicherung
- flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung aller Versicherten unabhängig von Einkommen, Alter oder der sozialen Situation.
- Ausbau der gesetzlichen Krankenkassen zu einer Bürgerversicherung, in die jede*r, abhängig vom Einkommen, solidarisch einzahlt.
- konsequenter Ausbau von Prävention und Gesundheitsförderung und das Zurückdrängen des Wettbewerbs unter den Kassen.
- Ausrichtung auf die Gesundheit der Menschen, nicht auf die wirtschaftlichen Interessen von Privatunternehmen.
- Verhindern von Über-, Unter- und Fehlversorgung.
- mehr Transparenz und weniger Korruption im Gesundheitswesen.
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In der gesetzlichen Pflegeversicherung
- umfassende Beratung und Hilfe für Betroffene sowie Angehörige.
- solidarische Bürgerversicherung, die alle pflegerischen Kosten übernimmt und Eigenanteile abschafft.
- regelmäßige Qualitätsprüfungen der Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste und Veröffentlichung der Ergebnisse nach einheitlichen Kriterien.
- bundeseinheitlich verbindliche Personalvorgaben und Regelungen gegen "Fließbandpflege".
- gesellschaftliche Aufwertung des Pflegeberufs, d. h. bessere Arbeitsbedingungen, mehr Qualifizierungen und angemessene Bezahlung.
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In der gesetzlichen Unfallversicherung
- bestmöglicher Schutz vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz.
- bestmögliche Versorgung und Unterstützung im Fall von arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen.
- bessere Zusammenarbeit von Unfallversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung bei der betrieblichen Gesundheitsförderung.
- Stärkung der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation.
- Ausbau der Aufsichts- und Präventionsdienste in Betrieben und Unternehmen, um Arbeitsschutzvorschriften zu kontrollieren und zu verbessern.
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In der gesetzlichen Rentenversicherung
- grundsätzlicher Kurswechsel in der Rentenpolitik. Das gesetzliche Rentenniveau muss dauerhaft stabilisiert werden und mittelfristig auf mindestens 50 Prozent steigen.
- Ausweitung des Versichertenkreises und Weiterentwicklung der Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, in der alle nicht verbeamteten Erwerbstätigen versichert sind.
- Stärkung des Prinzips "Reha vor Rente", um alles für die Sicherung der Erwerbsfähigkeit zu tun, bevor eine Rente gezahlt wird.
- eine auskömmliche Rente für Versicherte mit modernen und flexiblen Erwerbsverläufen.