Deutscher Gewerkschaftsbund

18.12.2018
Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung

Energiesammelgesetz: Wichtiger Schritt ohne langfristigen Plan

Die Bundesregierung hat am 5. November das Energiesammelgesetz beschlossen. Darunter fallen Änderungen im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und Energiewirtschaftsgesetz (ENWG). Dem DGB reicht das nicht aus. Er fordert Planungssicherheit und einen verlässlichen Rahmen für Investitionen in erneuerbare Energien und für Kraft-Wärme-Kopplung.

Windräder und Solarpaneele vor grüner Wiese und bewölktem Himmel

DGB/Colourbox.de

Das Energiesammelgesetz ist beschlossen und beinhaltet eine Reihe von Änderungen an energierechtlichen Regelungen – darunter das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und das Energiewirtschaftsgesetz (ENWG). Viele offene Fragen und Entscheidungen wurden aber auch verschoben.  In einem Entschließungsantrag wurde die Klärung dieser Fragen angedeutet. Der DGB hatte sich zuvor mit einer Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf geäußert.

Keine Planungssicherheit

Das KWKG wurde bis 2025 verlängert und beinhaltet eine Reihe von Änderungen, die Rechtssicherheit schaffen. Hierrunter fällt zum Beispiel die Definition der Dampfsammelmaschine. Eine Verlängerung bis 2030, wie vom DGB gefordert, wurde nicht vorgenommen. Dies hätte Planungssicherheit – insbesondere auch im Hinblick auf die Arbeit der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung geschaffen.

Für das EEG wurden die im Koalitionsvertrag angekündigten Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Solaranlagen beschlossen sowie ein Anteil Innovationsausschreibungen, die noch weiter definiert werden sollen, angekündigt. Für Windenergieanlagen auf See wurde, entgegen der Ankündigung im Koalitionsvertrag, keine Sonderausschreibungsmenge beschlossen. Hierzu hat die Bundesregierung jedoch per Entschließungsantrag einen Prüfauftrag an das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) formuliert. Die Kürzungen für Solarstrom-Anlagen in der Größenordnung von 40-750 kWp fallen geringer aus als im Entwurf geplant, bedeuten aber dennoch eine vergleichsweise kurzfristige Kürzung. Dabei bleibt allerdings die Frage offen, mit welchem Fahrplan das Ziel von 65 % Erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 erreicht werden soll. Hierzu kündigt der Entschließungsantrag der Bundesregierung an bis zum Herbst 2019 eine Einigung über Förderbedingungen und Ausbaupfade bis 2030 zu erarbeiten.

Viele offene Fragen

Damit wird nun zum Ende des Jahres an einigen Stellen Klarheit und Rechtssicherheit für die Beschäftigten und die betroffenen Unternehmen geschaffen. Aus den langwierigen Verhandlungen im Jahr 2018 bleiben allerdings eine Reihe von offenen Fragen. Bis März 2019 planen die Koalitionsfraktionen, über „Fragen der Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen“ zu beraten. Hierzu gehört z.B. die Frage der Abstandsregelungen für Windenergieanlagen, die unter dem Begriff „Länderöffnungsklausel“ monatelang im Raum stand. Entsprechende Maßnahmen sollen dann im Herbst 2019 beschlossen werden.

Die Bundesregierung muss das Jahr nutzen um Planungs- und Investitionssicherheit beim EEG und beim KWKG herzustellen. Die langwierigen Verhandlungen zum Energiesammelgesetz haben bei den Beschäftigten in der Energiewirtschaft und den betroffenen Industrien Verunsicherung und Unverständnis ausgelöst. Die Koalitionsfraktionen müssen möglichst schnell einen verlässlichen Rahmen für Investitionen für erneuerbare Energien und für Kraft-Wärme-Kopplung zeichnen. Nur so entstehen langfristig Arbeitsplätze durch die Energiewende.


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