Die Koalition hat sich auf ein neues Baulandmobilisierungsgesetz geeinigt. Es gilt als eines der wichtigsten wohnungspolitischen Vorhaben der letzten Jahre. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell ist erleichtert über diesen Kompromiss der Koalition. Er kritisiert jedoch, dass explodierende Bodenpreise und Bodenspekulation damit nicht vom Tisch sind und fordert ein wirksames soziales Bodenrecht.
DGB/Best Sabel/F. Conrad
Die Koalition hat sich auf ein neues Baulandmobilisierungsgesetz geeinigt. Es gilt als eines der wichtigsten wohnungspolitischen Vorhaben der letzten Jahre.
Dazu DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell: "Wir sind erleichtert, dass sich die Koalition auf diesen Kompromiss einigen konnte. Kommunen müssen ihr Vorkaufsrecht nicht mehr zu Spekulationspreisen ausüben und können soziale Vorgaben für Neubauprojekte im Innenstadtbereich machen. Außerdem sind Mieterinnen und Mieter besser vor Verdrängung geschützt."
"Dennoch: Explodierende Bodenpreise und Bodenspekulation sind damit nicht vom Tisch, denn die Union hat sich von der Immobilienlobby vor den Karren spannen lassen, robuste Eingriffe in den Bodenmarkt verhindert und die kommunale Selbstverwaltung beschnitten: Weite Teile des Gesetzes sollen nur in angespannten Wohnungsmärkten gelten, die wiederum von den Ländern festzulegen sind. Der nächste Bundestag sollte schnellstens eine Enquetekommission zur Bodenfrage einberufen, um auf Basis eines breiten gesellschaftlichen Konsenses ein wirksames soziales Bodenrecht zu etablieren. Die Wohnungsfrage - und damit verknüpft der Bedarf an bezahlbarem Grund und Boden – sind schließlich drängende soziale Themen, die zu lösen sind", so Stefan Körzell.
Zu begrüßen ist, dass die Kommunen künftig nicht mehr spekulative Marktpreise, sondern den Verkehrswert zahlen müssen, wenn sie ihr Vorkaufsrecht ausüben möchten. Dafür haben sich die Gewerkschaften eingesetzt. Ein großer Schritt hin zu einer sozialen Durchmischung der Städte sind die sogenannten sektoralen Bebauungspläne. Bei Bauvorhaben im Innenbereich kann die Kommune Quoten an geförderten Wohnungen festlegen. Bislang wird im Innenbereich vor allem im Luxussegment gebaut.
Zudem können bestimmte Kommunen künftig einen Vorbehalt gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen aussprechen. Damit dürfte vielen Mieterinnen und Mietern die Angst genommen werden, ihre Wohnung zu verlieren. Denn solche Umwandlungen stehen oftmals am Beginn von Verdrängungsprozessen. Die Praxis wird zeigen, wie sehr die zahlreichen Ausnahmen dieses wichtige Instrument aushöhlen.
Wir bedauern, dass die kommunale Selbstverwaltung durch das Gesetz geschwächt wird. Denn der Umwandlungsvorbehalt sowie die erleichterte Anwendung von Baugeboten und kommunalen Vorkaufsrechten sollen nur in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten.
Wir wissen, dass die Kommunen selbst am besten die Lage vor Ort kennen und solche Instrumente mit Bedacht einsetzen. Doch auf Drängen der Union obliegt es den Ländern, Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen. Die fehlerhaften und unzureichenden Landesverordnungen zur Mietpreisbremse haben gezeigt, dass dies der falsche Weg ist. Länder wie Schleswig-Holstein, Brandenburg oder Nordrhein-Westfalen haben den Geltungsbereich der Mietpreisbremse drastisch reduziert. In diesen Ländern werden die meisten Kommunen voraussichtlich nicht von den Verbesserungen des Baulandmobilisierungsgesetzes profitieren. Neben einem mietrechtlichen haben wir in Zukunft auch einen planungsrechtlichen Flickenteppich.
Nun müssen die Länder den rechtlichen Rahmen ausschöpfen und zügig entsprechende Landesverordnungen beschließen, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken. Denn nur so können die Menschen vor Verdrängung aus ihrem Wohnumfeld geschützt werden.