Mit dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung in der Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) soll die bedarfsgerechte, flächendeckende und gut erreichbare medizinische Versorgung der PatientInnen auf hohem Niveau sichergestellt werden. Insgesamt enthält der Entwurf versorgungspolitische Ansätze, die in die richtige Richtung weisen. Da die Arbeitgeberbeiträge von der Bundesregierung gedeckelt werden, verbleibt das Finanzierungsrisiko für Fortschritte in der Versorgung allein bei den ArbeitnehmerInnenn über den Arbeitnehmersonderbeitrag. Dies lehnt der DGB entschieden ab.