Der Deutsche Gewerkschaftsbund bewertet das zusätzliche Angebot einer elektronischen Hinterlegung von Schutzschriften grundsätzlich als positiv. Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Mitgliedsgewerkschaften bitten jedoch darum, auf die Bedeutung von Schutzschriften für Gewerkschaften im Zusammenhang mit Arbeitskämpfen hinzuweisen und die Befugnis des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes klarzustellen, Schutzschriften auch elektronisch zum Register einzureichen.