Im Rahmen der Verbändeanhörung zum Kohleausstiegsgesetz hat der DGB die Bundesregierung an mehreren Stellen zu deutlichen Nachbesserungen aufgefordert. Worum geht es genau?
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Aktuell wird noch nicht ausreichend sichergestellt, dass Beschäftigte im Bereich der Steinkohle tarifvertraglich in Bezug auf die spezifische Stilllegungsmaßnahme abgesichert sind. Außerdem weicht die Bundesregierung im Rahmen der Stilllegungen stark von den Empfehlungen der KWSB ab, indem entschädigungslose gesetzliche Stilllegungen für Steinkohle bereits ab 2024 angewendet werden könnten. Das entspricht nicht der zentralen Anforderung, dass die Bundesregierung mit allen Beteiligten aktiv eine einvernehmliche Lösung zur Stilllegung suchen sollte, und erhöht den Druck auf die Leistungen für Beschäftigte. Der Referentenentwurf legt außerdem die Vermutung nahe, dass es einen verfrühten Steinkohleausstieg durch die Hintertür bereits vor 2035 geben könnte. Planungssicherheit für Beschäftigte und Unternehmen sieht anders aus.
Daneben gibt es noch weitere wichtige Punkte im Hausaufgabenheft der Bundesregierung: So muss die Regelung des Anpassungsgeldes den Beschäftigungsverhältnissen vor Ort Rechnung tragen, indem die Beschäftigten in dienstleistenden Betrieben abgesichert werden. Die angekündigte Strompreiskompensation muss verlässlich umgesetzt werden. Darüber hinaus ist die intendierte KWK-Förderung noch nicht annähernd ausreichend, um die KWK in dem bevorstehenden Transformationsprozess zu begleiten und auch in Zukunft eine sozialverträgliche Fernwärmeversorgung sicherzustellen. Die Auswirkungen auf industrielle Wertschöpfungsketten (z.B. Gips) wurden bisher leider nicht berücksichtigt.
Der bevorstehende Transformationsprozess sollte umfassend begleitet werden. Das vorgesehene Monitoring im Referentenentwurf greift hier deutlich zu kurz, insbesondere mit Blick auf die Beschäftigten, die betroffenen Regionen aber eben auch den Ausbau der Erneuerbaren. Während der Kohleausstieg jahresscharf geplant wird, bleibt die Bundesregierung bisher jedoch untätig, um die Vielzahl von Maßnahmen umzusetzen, die notwendig sind, um passende Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren zu schaffen.
Der Ausstieg aus der Kohleverstromung und der Ausbau Erneuerbarer sind zwei Seiten einer Medaille. Wer das eine will, kann das andere nicht lassen.
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Referentenentwurf des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)