Nach langen Auseinandersetzungen hat sich die Große Koalition (GroKo) kurz vor dem Ende der letzten Legislaturperiode doch noch auf eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts geeinigt. Am 16. Februar 2017 wurde das „Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz“ vom 29. März 2017 im Bundestag beschlossen und trat zum 5. April 2017 in Kraft.