Deutscher Gewerkschaftsbund

01.07.2014
Gastbeitrag

Stefan Körzell: Keine Ausnahmeritis beim Mindestlohn

"Arbeit ist Arbeit. Deshalb bleibt es diskriminierend, bestimmte Gruppen schlechter zu bezahlen als andere", schreibt DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in der Frankfurter Rundschau. Es sei nicht einzusehen, warum bei Langzeitarbeitslosen, jungen Menschen, ErntehelferInnen oder ZustellerInnen vertretbar sein soll, was bei anderen Beschäftigtengruppen inakzeptabel ist.

 

Stefan Körzell

DGB/Simone M. Neumann

Einfachheit ist bekanntlich die höchste Form der Raffinesse. Das gilt für technische Geräte, für das geschriebene Wort und es gilt meistens auch für Gesetze. Das aktuellste Beispiel hierfür ist das Tarifautonomiestärkungsgesetz, besser bekannt als Tarifpaket. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro als untere Anstandsgrenze, in Ost und West, in allen Branchen und für alle Arbeitnehmer, unabhängig von Alter, Ausbildung oder Geschlecht – das ist die einfache, gerechte und raffinierte Lösung im Kampf gegen Lohndumping und Erwerbsarmut. Leider hat sich die Koalition für einen anderen, komplizierten und ungerechten Weg entschieden und es bleibt ihr nicht mehr viel Zeit, diesen Kurs zu korrigieren. Diese Korrektur muss dringend kommen, ansonsten kann von einem allgemeinen flächendeckenden Mindestlohn für alle nicht mehr gesprochen werden. Ein Schweizer Käse würde dann als Beschreibung besser passen.

Es wird viel gejammert und geflunkert über den Mindestlohn. Die Langzeitarbeitslosen blieben langzeitarbeitslos, die Jungen würden keine Ausbildung mehr machen, die Pressefreiheit sei in Gefahr und das Ende des deutschen Spargels nah. Alles offenkundiger Unsinn, aber behauptet wird es trotzdem. Deshalb schauen wir uns die Mindestlohn-Mythen mal genauer an.

Mindestlohn-Mythen unter die Lupe genommen

Jugendliche würden für 8,50 Euro lieber jobben als eine Ausbildung anzustreben, heißt es. Hinter dieser steilen These steckt erst einmal die Annahme, dass junge Menschen nicht wissen, was gut für sie ist und für 8,50 Euro die Stunde ihre Zukunft wegwerfen. Nur kann niemand erklären, warum sie das nicht jetzt schon tun. Denn obwohl es noch keinen Mindestlohn gibt, verdienen Auszubildende auch heute schon in etlichen Branchen weniger als ungelernte Arbeitnehmer. Die durchschnittliche Ausbildungsvergütung liegt bei 761 Euro im Monat, das entspricht einem Stundenlohn von 4,63 Euro – auch die meisten ungelernten Arbeitnehmer verdienen heute mehr, nicht zuletzt dank Branchenmindestlöhnen und Tarifverträgen, die von den Gewerkschaften erkämpft wurden.

Verdrängungseffekte nicht zu befürchten

Verdrängungseffekte seien durch die Ausnahme für junge Menschen unter 18 nicht zu befürchten, will man uns weismachen. Dabei zeigt die internationale Forschung, wie Sonderregelungen für bestimmte Gruppen zu Fehlentwicklungen führen. So sind in holländischen Supermärkten mehr als die Hälfte der Beschäftigten jünger als 23, weil der Mindestlohn für junge Menschen gestaffelt ist. Und britische Studien deuten darauf hin, dass junge Arbeitnehmer um ihren Job fürchten müssen, sobald sie sich der Altersgrenze für den vollen Mindestlohn nähern.

Die gleiche Legendenbildung bei Langzeitarbeitslosen: Keine Chance hätten sie auf eine Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt, wenn die Arbeitgeber ihnen mindestens 8,50 pro Stunde zahlen müssten. Dabei wird umgekehrt ein Schuh draus. Die Chancen auf einen dauerhaften Wiedereinstieg ins Arbeitsleben dürften sich eher verschlechtern, wenn die Langzeitarbeitslosen für sechs Monate vom Mindestlohn ausgenommen werden. Gerade bei gering qualifizierten Tätigkeiten wird ein Anreiz geschaffen, bestehende Arbeitsverhältnisse durch billigere Langzeitarbeitslose zu ersetzen. Kurz vor Ablauf der Sechsmonatsfrist werden die Langzeitarbeitslosen vom Hof gejagt und durch andere ersetzt. Wer das für unrealistisch hält, der denke bitte an die Drehtür-Effekte in der Leiharbeit. Wir haben das doch alles schon erlebt.

Langzeitarbeitslose sechs Monate im Dumping-Einsatz

Und das ist noch nicht mal das Schlimmste. Schon jetzt hält Deutschland europaweit einen Spitzenplatz bei der Zahl der Langzeitarbeitslosen. Gerade einmal 16 Prozent aller Langzeitarbeitslosen schaffen heute den Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt, nur die Hälfte davon ist auch nach zwölf Monaten noch im Job. Verbessern lässt sich diese beschämende Bilanz nur durch individuelle Fördermaßnahmen, dazu gehören auch Eingliederungszuschüsse für Unternehmen. Die geplante Mindestlohnausnahme für Langzeitarbeitslose wirkt stattdessen wie eine sechsmonatige Pauschalsubventionierung, die unterm Strich zulasten der etablierten, nachhaltigen Förderpraxis geht. Warum Langzeitarbeitslose fördern, wenn man sie alle sechs Monate zum Dumpingeinsatz schicken kann?

Sonderwünsche von Lobbygruppen

Diesen Ausnahmen waren schon falsch, aber jetzt ist es einigen Lobbygruppen noch auf den letzten Metern gelungen, der Koalition ihre Sonderwünsche aufzuschwatzen. Nur noch mal zur Klarstellung: Wir reden hier von politisch, rechtlich und moralisch fragwürdigen Privilegien, deren einzige Begründung in dem besonders lautstarken Jammern einzelner Lobbygruppen liegt. Und wohin diese ausufernde Ausnahmeritis führt, hat der Chef der Bundesagentur für Arbeit Frank-Jürgen Weise treffend formuliert: "Wenn man zu viele Sonderregelungen zulässt, wird man Widersprüche produzieren, Ausweichverhalten fördern und am Ende Unzufriedenheit ernten". Es ließe sich noch hinzufügen, dass durch die Ausnahme bei Langzeitarbeitslosen auch die Tarifautonomie untergraben wird. Unternehmen ohne Tarifbindung können weiterhin Löhne bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit zahlen, während tarifgebundene Firmen sich an tarifvertraglich vereinbarte Mindeststandards halten. Den lauteren Wettbewerb fördert das jedenfalls nicht.

Es ist nicht einzusehen, warum bei Langzeitarbeitslosen, jungen Menschen, Erntehelfern oder Zustellern vertretbar sein soll, was bei anderen Beschäftigtengruppen inakzeptabel ist. Arbeit ist Arbeit und es bleibt diskriminierend, bestimmte Personengruppen für die gleiche Tätigkeit schlechter zu bezahlen als andere. Darum gilt für die Gewerkschaften weiterhin: Schluss mit der Ausnahmeritis, ein Mindestlohn für alle, denn Würde kennt keine Ausnahmen.

"Keine Ausnahmeritis beim Mindestlohn" - Gastbeitrag von DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell, Frankfurter Rundschau, 30.06.2014


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