Der DGB kritisiert eine nur unzureichende – und damit teilweise europarechtswidrige - Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU. Anders als im Eckpunktepapier des Kabinetts vom 7. Januar 2015 angekündigt, handelt es sich nicht um eine 1:1-Umsetzung der Vergaberichtlinien. Damit werden die neuen Handlungsspielräume der EU-Vergaberichtlinien für ein aus sozialpolitischer Sicht strategisch eingesetztes Vergaberecht nicht ausgeschöpft. Im Ergebnis wird Deutschland damit innerhalb Europas nicht zur Vorreiterin für die Umsetzung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.