Eltern, die wegen Kita-Schließungen oder Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kinder betreuen müssen, können dafür jetzt Kinderkrankengeld beziehen. Pro Elternteil gibt es 30 Tage ab dem ersten Kind im Jahr 2021, für Alleinerziehende 60. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben seit Monaten mehr Unterstützung für Eltern in der Krise gefordert. Das zusätzliche Kinderkrankengeld für Eltern ist kurzfristig ein Schritt in die richtige Richtung, reicht jedoch nicht aus.
++Aktualisiert: Alle Fakten & Infos "Corona: Kinderbetreuung, Kinderkrankengeld und Co."++
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Bundestag und Bundesrat haben die geltenden Regelungen zum "Corona-Kinderkrankengeld" zeitlich ausgeweitet.
Mit der neuen Regelung gelten rückwirkend vom 5. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 neue Unterstützungsmaßnahmen für Eltern, die von Schließungen und Einschränkungen von Kitas und Schulen betroffen sind. Das Recht auf Freistellung von der Arbeit und auf Zahlung des Kinderkrankengeldes in diesem Zeitraum wird zeitlich erweitert und auf neue Fallkonstellationen erstreckt. Konkret bedeutet das:
Klar geregelt ist das Verhältnis der Leistung zu dem bisherigen Anspruch auf Entschädigung für Eltern nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56 Abs. 1a IfSG). Beide bleiben bestehen. Während des Bezugs des Kinderkrankengeldes ruht der Anspruch auf Entschädigung nach dem IfSG.
Den Antrag auf Kinderkrankengeld stellen gesetzlich krankenversicherte Eltern bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Für den Fall, dass die Krankenkasse einen entsprechenden Nachweis verlangt, gibt es inzwischen eine vom Bundesfamilienministerium bereitgestellte Musterbescheinigung. Auf dieser Musterbescheinigung für das Kinderkrankengeld können sechs verschiedene Fälle angekreuzt werden, warum im Corona-Lockdown Kinderkrankengeld in Anspruch genommen werden soll:
Wichtig: Wer Kinderkrankengeld beantragt, weil das zu betreuende Kind tatsächlich krank ist, muss weiterhin eine ärztliche Bescheinigung fürs Kinderkrankengeld vorlegen - keine Bescheinigung der Kita oder Schule.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben seit Monaten mehr Unterstützung für Eltern in der Krise gefordert. Das von Bund und Ländern beschlossene zusätzliche Kinderkrankengeld für Eltern ist daher kurzfristig ein Schritt in die richtige Richtung, reicht jedoch bei Weitem nicht aus.
Mit dem klaren Freistellunganspruch der Eltern bei aktuellen Schließungen unabhängig von der Möglichkeit des Arbeitens von Zuhause aus wird anerkannt, dass Homeoffice und Homeschooling einander ausschließen. Dazu DGB-Chef Reiner Hoffmann: "Ein echter Fortschritt ist allerdings, dass die Leistung gelten soll, unabhängig davon, ob die Arbeit im Homeoffice erledigt werden kann. Homeoffice und nebenbei Homeschooling oder Kinderbetreuung – das funktioniert eben nicht."
Es ist zu hoffen, dass nun im Rahmen des bereits etablierten Verfahrens über die Krankenkassen Eltern schnell und unbürokratisch entlastet werden. Die Regelung wird allerdings die Familien je nach Zahl der Kinder unterschiedlich stark entlasten und orientiert sich nicht an der Dauer der Pandemie. Nach wie vor fehlen Lösungen, wie Eltern bei länger andauernden Schließungen abgesichert werden.
Besonders kritisch zu bewerten ist die Finanzierungsfrage. Dazu Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB: "Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Das gute und richtige Vorhaben, Eltern die wegen geschlossener Kitas und Schulen oder ausgesetzter Präsenzpflicht Kinder zu Hause betreuen, jetzt schnell und unbürokratisch zu entlasten, hat einen großen Pferdefuß: Der Gesetzgeber strapaziert dafür die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung und greift tief in die Taschen der Beitragszahler ohne die Kosten eins zu eins zu erstatten. Somit bleiben die Beitragszahler auf den Kosten der Pandemie sitzen, für die eigentlich die Steuerzahler insgesamt aufkommen müssten. Schon heute verzeichnen die gesetzlichen Krankenkassen pandemiebedingt enorme finanzielle Defizite."
Eltern, die Mitglieder der DGB-Gewerkschaften sind und Unterstützung im Zusammenhang mit der neuen Leistung benötigen, können sich an ihre Gewerkschaft wenden. Unsere Mitglieder erhalten kostenlos Rechtsberatung und Hilfe von ihren GewerkschaftssekretärInnen vor Ort.