Deutscher Gewerkschaftsbund

24.03.2022

Pflegebonus ja, aber dann richtig!

Mit einer Formulierungshilfe hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung eines Pflegebonus für Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege vorgelegt. Der finanzielle Rahmen soll bei jeweils 500 Mio. Euro liegen, jedoch in der Höhe deutlich differieren und nicht an alle Pflegekräfte ausbezahlt werden. Dies hat der DGB deutlich in seiner Stellungnahme kritisiert.

Frau im Gesundheitswesen

Adobe Stock/©daniilvolkov

Der DGB begrüßt im Grundsatz die Idee, die erheblichen Belastungen und außerordentlichen Leistungen der Pflege-Beschäftigten während der Corona-Pandemie zu würdigen. Eine nachhaltige Anerkennung der Leistungen der Pflegebeschäftigten in Krankenhäusern setzt jedoch auch eine Angemessenheit im Gesamtumfang der in Aussicht gestellten Mittel sowie einen hinreichend umfangreich und sachgerecht bemessenen Empfängerkreis voraus. Von beidem ist der Gesetzentwurf jedoch noch weit entfernt.

Zwar kann eine individuell zu ermittelnde Prämienhöhe von 1.700 Euro für Pflegekräfte der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und 2.500 Euro für Intensivpflegekräfte als durchaus angemessen betrachtet werden. Jedoch bleibt zu kritisieren, dass nur Intensivpflegekräfte als solche berücksichtigt werden sollen, die über eine abgeschlossene Weiterbildung als Fachkrankenpflegerin oder Fachkrankenpfleger für Intensivpflege und Anästhesie verfügen. Auf dieser Grundlage würden viele Hilfskräfte ohne entsprechende Weiterbildung von den Bonuszahlungen ausgeschlossen, was aus gewerkschaftlicher Sicht nicht zu vertreten ist, weil auch sie in Zeiten personeller Ausfälle großen Einsatz gezeigt haben. Deutlich zu kritisieren ist die Nichtberücksichtigung vieler motivierter Helfer*innen im Kontext der krankenhausbezogenen Pandemiebekämpfung, wie z.B. Beschäftigte der Rettungsdienste, in den Servicebereichen sowie in therapeutischen- und Laborberufen.

Für den Bereich der Altenpflege bleibt festzustellen, dass die im Koalitionsvertrag avisierte zeitnahe Auszahlung des Pflege-Bonus im Sinne einer Motivation der Kolleg*innen ein wichtiges Signal darstellt, welches jedoch nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass nur mit gesetzlichen Regelungen für bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen, bedarfsgerechten Personalschlüsseln sowie einer besseren Vereinbarung von Familie und Beruf eine generelle Aufwertung der Pflegeberufe einhergehen kann. Der DGB sieht hier dringenden Handlungsbedarf und fordert den Gesetzgeber zu zeitnahem Handeln auf.

Zu kritisieren ist, dass die Höhe der einmaligen Bonuszahlung vergleichsweise gering ausfällt. Eine Sondergratifikation in Höhe von 60 bis maximal 550 Euro kann kaum als ernsthafte Anerkennung der herausragenden Leistungen der Pflege-Beschäftigten in der Pandemie verstanden werden. Der DGB fordert den Gesetzgeber auf, diesem selbstgesteckten Anspruch gerecht zu werden und die Höhe der Bonuszahlungen angemessen zu erhöhen.


Die DGB-Stellungnahme zum Download:

DGB Stellungnahme "PflBG" (PDF, 227 kB)

Mit einer Formulierungshilfe hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Gesetzentwurf zur Umsetzung eines Pflegebonus für Pflegekräfte in der Kranken- und Altenpflege vorgelegt. Der finanzielle Rahmen soll bei jeweils 500 Mio. Euro liegen, jedoch in der Höhe deutlich differieren und nicht an alle Pflegekräfte ausbezahlt werden. Dies hat der DGB deutlich in seiner Stellungnahme kritisiert.


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