Deutscher Gewerkschaftsbund

19.12.2023
Newsletter Sozialpolitik aktuell Dez 2023

Long-COVID – aktuelle Erfolge, Herausforderungen und Perspektiven für 2024

In diesem Jahr hat sich die Abteilung Sozialpolitik intensiv mit den Auswirkungen von Long- und Post-COVID auseinandergesetzt. Dabei wurde klar, dass es noch umfassendere Anstrengungen von Politik, Sozialversicherungsträgern und Wissenschaft bedarf, um dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung im Sinne der Betroffenen gerecht zu werden.

Ein Thema, das die Sozialpolitik beim DGB in diesem Jahr besonders beschäftigt hat, ist das Schicksal vieler Hunderttausender Menschen in Deutschland, die am Long- oder Post-COVID-Syndrom leiden. Viele Betroffene klagen über erhebliche psychische und physische Beschwerden, viele sind arbeitsunfähig oder können ihren Alltag nicht mehr bewältigen – bisher oft ohne Aussicht auf deutliche Linderung der Beschwerden, geschweige denn Heilung. Um auf die Probleme aufmerksam zu machen und den Betroffenen eine Stimme zu geben, veranstaltete der DGB im September eine Fachtagung zum Thema Long- und Post-COVID. Politik, Betroffene, Wissenschaftler*innen und Sozialversicherungen haben gemeinsam die bestehenden Probleme erörtert und Lösungen diskutiert. Dem DGB, als Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer*innen, war und ist die Unterstützung der Betroffenen ein zentrales Anliegen.

Dass wir zur rechten Zeit das Thema prominent auf die Agenda gesetzt haben, hat sich ausgezahlt. Es gibt erste Erfolge zu verzeichnen. Zum einen hat das BMG im Sommer seine Initiative Long-COVID vorgestellt, mit der endlich Erkenntnisse für Ärzt*innen und Betroffene auf einer Plattform zentral gesammelt werden. Besonders erfreulich ist, dass wir gemeinsam mit weiteren Akteuren dafür sorgen konnten, dass die Mittel des BMG für Versorgungsforschung im Bereich von Long-COVID trotz der schwierigen Haushaltslage für 2024 nochmals deutlich auf insgesamt knapp 150 Millionen erhöht werden sollen. Das ist noch nicht genug - jedoch ein Anfang. Große Erwartungen an die Verabschiedung einer G-BA-Richtlinie zur Behandlung von Long-COVID-Betroffenen geknüpft, die noch vor Weihnachten angekündigt wurde. Die Anwendung dieser Richtlinie soll sicherstellen, dass die Betroffenen in die für sie angemessenen Behandlungspfade geleitet werden, um eine Odyssee von Ärzt*in zu Ärzt*in, so wie das bisher oft der Fall ist, in Zukunft zu vermeiden. Besonders den Hausärzt*innen soll dabei eine entscheidendere Rolle bei der Patientensteuerung zukommen – auch um die wenigen Fachambulanzen zu entlasten.

Bei einer anderen wichtigen weiteren Maßnahme stockt es jedoch noch: Ein zentrales Ergebnis des ersten Runden Tisches war es, die Versorgung von Betroffenen mit Medikamenten im sog. ‚Off-Label-Use‘ zu erleichtern. Die dafür benötigte Liste von Medikamenten, die Linderung verschaffen, jedoch ursprünglich für einen anderen Zweck zugelassen wurden, soll von einer Expertengruppe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) schnellstmöglich zusammengestellt werden – bisher ist dies jedoch noch nicht erfolgt.

Long- und Post-COVID wird endlich stärker als das wahrgenommen, was es ist: eine große Herausforderung für den deutschen Arbeitsmarkt, Sozialversicherungen und für die Betroffenen und ihre Angehörigen. Denn so langsam zeigt sich das Ausmaß dieser Katastrophe. Und obwohl nun mehr passiert, gibt es neben der Behandlung von Patient*innen nach wie vor erhebliche Probleme bei der sozialen Absicherung von Betroffenen. Hier müssen Lösungen gefunden werden, damit niemand durchs Raster fällt und neben den gesundheitlichen Beschwerden auch von finanziellen Problemen gebeutelt wird. Wir fordern daher, dass der Runde Tisch zu Long-COVID als wichtiges Austauschgremium auch im kommenden Jahr weitergeführt wird – auch wieder mit der Beteiligung des DGB. Wir werden uns auch im kommenden Jahr weiterhin diesem Thema widmen und auch über die soziale Selbstverwaltung in den Sozialversicherungsträgern im Sinne der Betroffenen und Versicherten auf die Leistungsträger einwirken, um eine bestmögliche Gesundheitsversorgung und adäquate Absicherung der Betroffenen zu gewährleisten.


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