Deutscher Gewerkschaftsbund

19.12.2023
Rentenpolitik

Bei der Rente nicht noch ein Jahr verlieren

Rentenpolitisch wurde auch 2023 viel diskutiert. Neue Argumente gab es keine. Tatsächlich bewegt wurde nichts. Die 20-jährige Hängepartie des gescheiterten 3-Säulen-Modells zieht sich ein Jahr länger hin. Die Mängel der Alterssicherung werden immer größer. Zeit zum Handeln: gute Rente für alle Generationen ist wichtiger denn je.

Im Jahr 2024 jährt sich der Beschluss des RV-Nachhaltigkeitsgesetz zum 20. Mal und die Riester-Reform zum 22. Mal. Und die Regelaltersgrenze steigt auf 66 Jahre. Alle diese Reformmaßnahmen hatten eines gemeinsam: Ziel war ein Rentensystem, das sich an der Höhe des Beitragssatzes statt guter auskömmlicher Rentenleistungen orientiert. Ziel war ein Beitragssatz der in den 2020er Jahren trotz demographischem Wandel und mehr Rentner*innen niedriger sein sollte als im Jahr 2000. Heute kann man sagen: Operation geglückt, Patient liegt im Sterben.

Infografik: Liniendiagramm Beitragssatz und Rentenniveau 1994 bis 2022

Abbildung 1: Beitragssatz und Rentenniveau 1994 bis 2022. DGB / Quelle:DRV Bund, Rentenversicherung in Zeitreihen 2022; eigene Berechnung und Darstellung.

Der Beitragssatz liegt heute mit 18,6 Prozent niedriger als die letzten 30 Jahre – gegenüber 2000 ist er um 3,6 Prozent gesunken. Gleichzeitig ist das Rentenniveau um 8,9 Prozent gefallen – d.h. die Renten sind in 20 Jahren rund 9 Prozent langsamer gestiegen als die Löhne. Politisch soll das abgesenkte Leistungsniveau durch zusätzliche Vorsorge ausgeglichen werden. Dabei wird so getan, als sei der abgesenkte Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung eine Entlastung, während durch die zusätzliche private Absicherung keine Kosten entstünden. Rechnet man jedoch die politisch erwarteten Beitragszahlungen mit ein, dann liegt der Gesamtbeitrag für eine weitgehend auskömmliche heute schon bei rund 25 Prozent. Zu bedenken ist dabei: der Rentenbeginn findet heute fast 2 Jahre später statt als noch im Jahr 2000.

In der Praxis aber schließt die zusätzliche Altersvorsorge die Lücken nicht. Denn unberücksichtigt ist die Absicherung bei Erwerbsminderung oder an die Witwe/Witwer. Unberücksichtigt ist, dass die privaten Renten während des Bezugs nicht wie die Löhne steigen, weshalb der Lebensstandard in der Rentenphase spürbar sinkt. Und nicht zuletzt ist der sozialpolitische Anspruch an das Rentensystem unerfüllt, wenn zwar die gesetzliche Rente für alle gekürzt wird, aber jeder Dritte gar keine zusätzliche Altersvorsorge betreibt.

Liniendiagramm: Beitragssatz im 3-Säulen-Modell

Abbildung 2: Beitragssatz im Drei-Säulenmodell DGB / Quelle: DRV Bund, Rentenversicherung in Zeitreihen 2022 und Alterssicherungsbericht 2020; eigene Berechnung und Darstellung

An all diesen Fronten wurde im Jahr 2023 nichts verbessert. Die Fokusgruppe private Vorsorge unter Führung des Finanzministeriums hat vor allem vorgeschlagen, dass die Versicherten größere Risiken eingehen müssten, damit sie auch eine Rendite erwarten können. Ansonsten würde die Fokusgruppe an den milliardenschweren Zuschüssen zur privaten Versicherung nicht nur festhalten, sondern sie gerne noch ausweiten. Und es soll gar nicht mehr zwingend eine Rente gezahlt werden, womit der sozialpolitische Zweck des ganzen Unterfangens ignoriert wird. Aber die entscheidende Frage durfte die Fokusgruppe gar nicht stellen: kann freiwillige und freigestaltbare private Vorsorge überhaupt sinnvoller Teil einer staatlich regulierten Alterssicherung mit dem Ziel der Lebensstandardsicherung sein? Oder haben die letzten 20 Jahre gezeigt: Sozialpolitisch kann die Riester-Rente keine der gesetzten Erwartungen erfüllen?

Daher ist ein Kurswechsel weiterhin dringend nötig. Wir brauchen eine starke gesetzliche Rente mit einem stabilen und wieder angehobenen Rentenniveau. Daran führt kein Weg vorbei. Die Koalition hat zumindest die Stabilisierung versprochen und dann doch nichts davon in 2023 umgesetzt. Gescheitert ist dies nicht an der Stabilisierung des Rentenniveaus, sondern an dem von der FDP damit verbundenen Wunsch nach einem Generationenkapital, dessen Umsetzung und Ausgestaltung erhebliche Fragen aufwirft und hoch umstritten ist. Die Koalition muss jetzt Anfang 2024 die dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus gesetzlich auf den Weg bringen. Es darf nicht weiter an der Auseinandersetzung um das Generationenkapital scheitern.

 

Falsche Ansätze rückgängig machen

Im Streit um die Schuldenbremse ist untergegangen, dass die Regierung die Bundesmittel zur Rentenversicherung im Haushalt 2024 erneut kürzt, um 600 Millionen Euro im Jahr. Denn bereits 2022 hat die Bundesregierung die Zahlungen gekürzt. Damit greift sie indirekt in die Rücklagen der Rentenversicherung, um kurzfristige Haushaltslöcher zu stopfen. Damit wird die Rücklage der Rentenversicherung nicht nur zum Spielball des Finanzministers, sondern faktisch zu einem Schattenhaushalt. Aber vor allem Dingen ist es Verteilungspolitisch inakzeptabel. Denn einerseits verschiebt die Regierung damit die Finanzierungsfrage der Renten auf künftige Generationen. Andererseits besteht die Rücklage zu etwa 3/4 aus Geld der Beitragszahler – den Arbeitnehmer*innen und Unternehmen. Mit dem Griff des Bundes in die Rentenkasse werden die Steuerzahlenden zu Lasten der Beitragszahlenden entlastet, was vor allem eine massive Umverteilung von den unteren und mittleren zu den oberen Einkommensgruppen und vor allem von Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung zu nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten (Beamt*innen, Mitglieder der Versorgungswerke der Freien Berufe, Abgeordnete des Bundes und der Länder, Kapitaleigner*innen etc.) darstellt – ungerechter kann man einen Finanzierungsloch im Bundeshaushalt nicht stopfen.

Politisch besonders absurd jedoch ist, dass der gleiche Finanzminister einen neuen, aktienbasierten Kapitalstock für die Rentenversicherung als zentrales Instrument für die Stabilisierung der Rentenfinanzen propagiert, während er den vorhandenen Kapitalstock wiederholt plündert und für seine kurzfristigen Haushaltspläne verwendet, um somit Steuererhöhungen auf hohe Einkommen, Erbschaften und Vermögen zu vermeiden. Gerechtigkeit, Seriosität und Verlässlichkeit sehen anders aus.

Statt die Finanzierung eines für eine gute Alterssicherung notwendigen stabilen Rentenniveaus und einer auskömmlichen Rente heute langfristig und zuverlässig zu sichern, kürzt die Bundesregierung fortlaufend die der gesetzlichen Rentenversicherung zugesagten Bundesmittel, um so hohe Einkommen und Vermögen vor Besteuerung und Steuererhöhungen zu schützen. Die Rechnung zahlen alle versicherungspflichtig Beschäftigten und deren Arbeitgeber durch höhere Beiträge sowie alle Rentner*innen über geringere Renten. Der Bundestag muss daher in den Beratungen des Haushalts 2024 dafür sorgen, dass diese Ungerechtigkeit wieder zurückgenommen wird.

Zweifachbesteuerung ausschließen – aber richtig

Im Wachstumschancengesetz ist auch ein 1. Schritt vorgesehen, mit dem die Zweifachbesteuerung bei Renten vermieden werden soll. Der Schritt wird als unzureichend und von vielen Seiten als wenig zielgenau und ungerecht bewertet. Die Regierung hat das Festhalten mit der Eile begründet. Nun geht der Entwurf in den Vermittlungsausschuss und die Beratung zieht sich hin. Die Regierung sollte ihr Vorgehen überdenken und die Zweifachbesteuerung in ein eigenes Verfahren überführen und in einem Entwurf richtig und umfassend lösen.

Alle Jahre wieder: Der Sachverständigenrat für Wirtschaftsfragen und die Rente

In seinem Jahresgutachten hat der Sachverständigenrat („Wirtschaftsweisen“) mal wieder umfassende Kürzungen für die Rente vorgeschlagen. Neu allerdings ist der Trick, dass sie mittelfristig mit weniger Beitrag fast doppelt so hohe Renten zahlen wollen. Der DGB hat dies sehr zutreffend kommentiert: 

Die im Dunkeln sieht man nicht

Während viele gerne und oft über die Anhebung des Rentenalters reden, bleiben jene, die es heute und morgen nicht gesund und in Arbeit bis zur Rente schaffen weitestgehend im Dunkeln. Dank des DGB gab es immerhin Verbesserung bei der Höhe der Rente für jene, die eine Erwerbsminderungsrente haben. Im kommenden Jahr wird hier endlich auch für jene was getan, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente oder eine Folgerente daraus beziehen. Ab 1. Juli 2024 gibt es für alle Erwerbsminderungsrenten, die vor 2019 begannen einen Zuschlag. Das war überfällig.

Es bleibt aber dabei, dass viele Menschen zu krank für eine gut bezahlte Arbeit sind, aber nach Gesetz zu gesund für eine Rente. Aktuell trifft dies auch sehr häufig Personen mit post bzw. Long Covid Erkrankungen. Gut 3 Jahre nach Beginn der Coronakrise fallen zunehmend mehr Beschäftigte aus Krankengeld und Arbeitslosengeld raus, ohne dass ihre Gesundheit besser geworden und ohne das ihnen eine Rente zuerkannt worden ist. Hier zeigt der Sozialstaat eine offene Flanke und lässt Menschen in existenzielle Probleme fallen. Wir brauchen daher dringend eine bessere Absicherung bei gesundheitsbedingten Arbeitsmarktproblemen, auch in Form einer angemesseneren Hürde für eine Erwerbsminderungsrente. Maßstab kann nicht nur eine abstrakte Arbeitsfähigkeit sein, sondern es muss auch eine reale Chance geben, mit dem Restleistungsvermögen ein angemessenes Einkommen am Arbeitsmarkt zu erzielen. Hier gibt es keine einfachen Antworten, aber umso mehr lohnt sich eine intensive und offene Debatte über Lösungswege. Und natürlich müssen die Anstrengungen im Bereich der Rehabilitation weiter verstärkt werden.

Es bleibt viel zu tun

In der Rentenpolitik bleibt stets viel zu tun. Um über Jahrzehnte eine angemessene Rente zuzahlen, muss sich die Rentenpolitik auch immer an sich ändernde Umstände anpassen. Dies gilt in Zeiten der Transformation nicht weniger. Eine gute Rente bietet den Menschen Sicherheit und Verlässlichkeit. Dafür müssen die Leistungen aber auch angemessen sein. Und hier leistet sich Deutschland im internationalen Vergleich eines der geringsten Sicherungsniveaus. Und viele Deutsche Ökonomen wollen es sogar noch weiter absenken. Die Rezepte der 1990er Jahre mit mehr Kapitaldeckung und Zerschlagung des Sozialstaates führen ganz offensichtlich in eine verarmende Gesellschaft mit wachsender Ungleichheit. Hier muss dringend gegengesteuert werden. Nötig bleibt eine gestärkte und ausgebaute gesetzliche Rentenversicherung, die schrittweise zu einer Erwerbstätigenversicherung weiterentwickelt werden muss. Auch hier ist die Koalition ein Versprechen schuldig: Die Vorsorgepflicht für alle Selbstständigen muss endlich kommen.


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