Die Abteilung Recht und Vielfalt des Deutschen Gewerkschaftsbundes betreut die Gebiete Arbeits- und Sozialrecht, Verfassungs-, Prozess- und Insolvenzrecht. Daneben arbeitet die Abteilung zu den Gebieten Antidiskriminierungsrecht sowie Antidiskriminierungspolitik.
Wir kümmern uns auf politischer Ebene beispielsweise um angemessenen Kündigungs- und Befristungsschutz, Arbeitnehmerdatenschutz, Arbeitszeitfragen, Streikrecht, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Antidiskriminierung, und Belange im Zusammenhang mit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit. Die Bedeutung Europas für die Rechtsprechung unserer Rechtsfelder nimmt dabei ständig zu und bildet eine weitere wichtige Grundlage für Umsetzungsfragen im nationalen Recht.
Eine Ausnahme sind die betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung: Ansprechpartnerin für diese beiden Bereiche ist die Abteilung Grundsatz und Gute Arbeit.