Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat den „Gesundheitsförderungsbericht 2018 der unmittelbaren Bundesverwaltung“ veröffentlicht. Demnach sind 2018 die krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten der Bundesbeschäftigten gestiegen. Im Durchschnitt fehlten die Beschäftigten der unmittelbaren Bundesverwaltung an 21,35 Arbeitstagen. Dies ist ein Anstieg um 0,8 Tage gegenüber 2017. Darüber hinaus gibt es kaum Erkenntnisse oder gar Handlungsempfehlungen, die einem „Gesundheitsförderungsbericht“ angemessen wären.
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Mit dem neuerlichen Anstieg der Fehlzeiten lag die Quote der Abwesenheiten in der Bundesverwaltung 2018 bei 6,88 Prozent gegenüber 6,62 in 2017 und 6,82 Prozent in 2016. Gründe für den Anstieg im letzten Jahr waren vor allem die leichte Zunahme längerer Erkrankungen zwischen vier und 30 Tagen mit knapp 45,2 Prozent sowie bei Kurzzeiterkrankungen mit 18,6 Prozent. Langzeiterkrankungen von mehr als 30 Tagen sanken dagegen leicht auf 34 Prozent. Der Bericht schlüsselt wie in all den Jahren zuvor erneut die Fehlzeiten nach Merkmalen wie Status- und Laufbahngruppe, Alter, Geschlecht und Behördengruppe auf und offenbart zum Teil erhebliche Unterschiede bei der Anzahl der Fehltage.
Ein Bundesbeamter im höheren Dienst etwa fehlte 2018 krankheitsbedingt im Schnitt an 10,72 Arbeitstagen (+ 0,62). Im einfachen Dienst waren es dagegen 32,21 Tage (+ 0,81), also knapp dreimal so viele. Die krankheitsbedingten Abwesenheitszeiten bei weiblichen Beschäftigten lagen 2018 im Durchschnitt mit 22,89 Tagen etwas höher als bei Männern mit 20,83 Tagen. Auch der Blick auf die Krankenstände in den Bundesbehörden lässt vermuten, dass gesunde Arbeit in jeder Behörde einen unterschiedlichen Stellenwert besitzt. Wie im Vorjahr variieren die Fehlzeiten zwischen 13,06 Tagen am Bundesverfassungsgericht und 26,34 Tagen bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Quelle: BMI: Gesundheitsförderungsbericht 2018 der unmittelbaren Bundesverwaltung, S. 29.
Mögliche Ursachen der anhaltenden Entwicklung werden im Bericht jedoch wieder nicht thematisiert. Laut BMI müsse jedes Ressort im Rahmen des hausinternen Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) die Gründe analysieren. Das Problem dabei: BGM-Maßnahmen werden laut Bericht nur in 54 Prozent der Behörden systematisch und zielorientiert angewendet. In rund einem Viertel der Behörden ist die Einführung des BGM geplant und in rund 23 Prozent der Behörden gibt es kein systematisches BGM. Auch Dienstvereinbarungen mit einem BGM-Schwerpunkt gibt es lediglich bei knapp einem Viertel der Behörden. 65 Prozent der Behörden haben dagegen keine Dienstvereinbarungen. Zum Vergleich: 2010 waren es 70 Prozent.
Neben aktuellen Zahlen zu Krankheitstagen und Arbeits- beziehungsweise Dienstunfällen enthält der Bericht auch grundsätzliche Angaben zur Zusammensetzung der Beschäftigten. 2018 arbeiteten 270.680 Beschäftigte in der unmittelbaren Bundesverwaltung (ohne Soldatinnen und Soldaten). Deren Durchschnittsalter betrug 45,1 Jahren und ist erneut leicht zurückgegangen (- 0,2). 61,2 Prozent der Beschäftigten waren Männer, 38,8 Prozent Frauen. Von den Beschäftigten arbeiteten 6,5 Prozent im einfachen Dienst (- 0,2), 46,5 Prozent im mittleren Dienst (- 1,3), 26,9 Prozent im gehobenen Dienst und 12,9 Prozent im höheren Dienst (+ 0,1 bzw. + 0,7). Die restlichen 7,8 Prozent entfielen auf Personen, die keiner Laufbahn zugeordnet werden können, beispielsweise Auszubildende sowie Anwärterinnen und Anwärter. Mehr dazu auch im DGB Personalreport 2019.
Den Gesundheitsförderungsbericht 2018 finden Sie hier.