Der Gesetzentwurf beschreibt sehr deutlich das Ziel für die Gesetzesänderungen: Die Kosten für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe sollen reduziert werden. Doch einkommensschwache Personen, insbesondere Alleinstehende und Familien mit Kindern, sind auf Beratungen im Steuerrecht und Steuervergünstigungen angewiesen.