Deutscher Gewerkschaftsbund

01.05.2022
Aktuelle Urteile

Betriebsbesichtigung gesetzlich unfallversichert

Urteil des Bundessozialgerichts

Eine Arbeitsplatzbewerberin steht bei der Besichtigung des Unternehmens im Rahmen eines eintägigen unentgeltlichen "Kennenlern-Praktikums" unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Frau mit eingegipsten Arm

DGB/vadimgozhda/123rf.com

Der Fall:

Die arbeitsuchende Frau absolvierte bei einem Unternehmen ein unentgeltliches eintägiges "Kennenlern-Praktikum" auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Unternehmen. Während des "Kennenlern-Praktikums" fanden unter anderem Gespräche, eine Betriebsführung und zum Abschluss die Besichtigung eines Hochregallagers statt. Bei der Besichtigung des Hochregallagers stürzte die Frau und brach sich den rechten Oberarm. Die Klage gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Arbeitsunfall hatte Erfolg.

Das Bundessozialgericht:

Die Frau war zum Zeitpunkt des Unfalles Teilnehmerin einer Unternehmensbesichtigung. Teilnehmer einer Unternehmensbesichtigung sind nach der Satzung der beklagten Berufsgenossenschaft Holz und Metall unfallversichert. Das eigene - unversicherte - Interesse der Frau am Kennenlernen des potenziellen zukünftigen Arbeitgebers steht dem Unfallversicherungsschutz kraft Satzung hier nicht entgegen.

Bundessozialgericht, Urteil vom 31. März 2022 - B 2 U 13/20 R


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