Deutscher Gewerkschaftsbund

Vielfalt im öffentlichen Dienst

Vielfalt im öffentlichen Dienst

Vielfalt einen Raum geben heißt, Menschenrechte zu wahren, Teilhabe zu ermöglichen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Das gilt auch im Arbeitsleben und insbesondere für den öffentlichen Dienst.

Menschenansammlung in einem Kreis

DGB/skynesher/iStock

Dass dieser der gesellschaftlichen Vielfalt gerecht wird, eine diskriminierungsfreie, gleichberechtigte Teilhabe in allen Arbeitsebenen ermöglicht und mit gutem Beispiel vorangeht, ist wichtiger denn je. Denn es ist nicht nur eine Frage der Chancengleichheit, sondern auch im Interesse der öffentlichen Arbeitgeber, die auf unterschiedlichste Kenntnisse und Fähigkeiten – nicht nur im Zuge der Europäisierung - angewiesen sind. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels geht es auch darum, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu steigern. Und die bemisst sich für viele Beschäftigte immer öfter auch daran, wie sehr sich Arbeitgeber bemühen, selbst Abbild einer vielfältigen Gesellschaft zu sein.

Vielfalt zu leben ist steter Prozess, der regelmäßig überprüft und nachjustiert werden muss. Hierfür braucht es aus Sicht des DGB ein strukturell verankertes Vielfaltsmanagement in den Dienststellen – es braucht also verantwortliches Personal und Geld. Besonders wichtig für den DGB: alle Beschäftigten, auch Führungskräfte müssen in diesem Prozess mitgenommen werden – durch Information, Mitbestimmung, Schulung und Evaluation.

Wir als DGB werden das Thema Vielfalt im Arbeitsleben beständig thematisieren. Dort wo Unsicherheiten bestehen, die durch den Wandel zu einer vielfältigen Verwaltung geweckt werden, stärken wir die Bemühungen, diese abzubauen. Zudem setzen wir uns dafür ein, ein öffentliches Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Menschen, die von einer oder mehrerer Vielfaltsdimension(en) berührt sind, am Arbeitsplatz immer noch diskriminiert werden. Bei Personal- und Betriebsräten fördern wir Diversitätskompetenzen, damit diese mutig für mehr Vielfalt in der Verwaltung eintreten.










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Positionspapier
DGB sieht Re­form­be­darf beim All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz
Gruppe unterschiedlicher Menschen
DGB/rawpixel/123RF.com
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften stellen in einem aktuellen Positionspapier acht Punkte zur Verbesserung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zusammen. Es geht unter anderem darum, den Begriff der "Rasse" zu ersetzen und die Privilegierung kirchlicher Arbeitgeber zu streichen. Die Rechte der Beschäftigten und der kollektive Rechtsschutz sollen ausgebaut, Arbeitgeberpflichten konkretisiert werden.
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