Deutscher Gewerkschaftsbund

08.06.2021

ArbeitnehmerInnen tragen weiterhin Großteil der Gesundheitsausgaben

Das Statistische Bundesamt hat neue Zahlen zu den Finanzierungsanteilen der Gesundheitsausgaben in 2019 veröffentlicht – und macht sich dabei leider eine falsche Argumentation der ArbeitgeberInnen zu eigen. Denn anders als das Bundesamt behauptet, tragen die ArbeitnehmerInnen noch immer den Großteil der Gesundheitsausgaben.

Stethoskop auf Geldscheinen abgelegt

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„Mit 104,4 Milliarden Euro (25,9 Prozent) finanzierten 2019 die Arbeitgeber über ihre Sozialversicherungs­beiträge den größten Teil der laufenden Gesundheitsausgaben“, schreibt das Bundesamt in seiner Pressemitteilung vom 02.06.2021. Dabei bezieht sich das Bundesamt darauf, dass die „Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber wieder die größte Einzelfinanzierungsart“ in den Gesundheitsausgaben seien. Beide Aussagen sind falsch – und ohnehin nicht gleichbedeutend, wie in der Pressemitteilung suggeriert. Dazu gibt es zwei zentrale Kritikpunkte.

Fangen wir erstens bei den Sozialversicherungsbeiträgen der ArbeitgeberInnen an. Dazu zählt das Statistische Bundesamt nämlich auch die Gesetzliche Unfallversicherung. Sie zählt zwar zu den Sozialversicherungen, versichert werden dabei jedoch insbesondere ArbeitgeberInnen. Denn die Unfallversicherung ist ein Schutz vor Schadensersatzansprüchen, ArbeitgeberInnen erhalten als Gegenleistung für seine Beiträge Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Rechnet man die 5 Mrd. Euro also korrekter Weise aus dem Arbeitgeberanteil heraus, ist der Arbeitnehmeranteil der Gesundheitsausgaben der Sozialversicherungen bereits 1,7 Mrd. Euro größer – was hauptsächlich auf größere Arbeitnehmeranteile in der Pflegeversicherung zurückzuführen ist. Die Kinderlosenzuschläge sind etwa von der auch dort eigentlich geltenden Parität ausgenommen. Apropos Parität in der Pflegeversicherung: Als Gegenleistung dazu wurde der Buß- und Bettag in der ganzen Republik bis auf Sachsen abgeschafft. Damit finanzieren die ArbeitnehmerInnen also de facto einen Teil des Arbeitgeberanteils der Pflegeversicherung durch einen zusätzlichen Arbeitstag im Jahr.

Kommen wir aber nun zweitens zum deutlich gewichtigeren Argument: Nach den Ausgaben der Sozialversicherungen sind nämlich die „sonstigen inländischen Einnahmen“ der größte Finanzierungsträger von Gesundheitsausgaben. Dahinter verbergen sich zum größten Teil die 51,7 Mrd. Euro Gesundheitsausgaben, die von privaten Haushalten getragen werden – also letztlich wiederum von ArbeitnehmerInnen. Auch Unternehmen geben weitere 2,7 Mrd. Euro für Gesundheit aus, die also der Arbeitgeberseite gutgeschrieben werden können. Die Gesundheitsausgaben privater Haushalte können aber nicht einfach aus der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Kalkulation herausgerechnet werden, so wie es das Statistische Bundesamt fälschlicherweise getan hat. Denn letztlich handelt es sich hierbei um Kosten für gesundheitliche Dienstleistungen, Arzneimittel oder Heil- und Hilfsmittel, die von abhängig Beschäftigten privat getragen werden müssen – und nicht in wenigen Fällen aus dem Leistungskatalog der GKV gekürzt wurden. Womit wir auch bei einem weiteren Punkt wären, der dem Arbeitnehmeranteil zugerechnet werden sollte: Den privaten Zusatzversicherungen, die nochmal 5,6 Mrd. Euro ausmachen – und hinter denen sich eben nicht nur Chefarztbehandlungen, sondern zum Beispiel auch Zahnzusatzversicherungen verbergen, die den durch GKV-Leistungskürzungen gestiegenen Eigenanteil abdecken sollen.

Was heißt das also nun? Anders als das Statistische Bundesamt behauptet, tragen ArbeitnehmerInnen und nicht ArbeitgeberInnen den größten Teil der Gesundheitsausgaben. Denn wenn man zumindest die Gesetzliche Unfallversicherung herausrechnet und die Privatausgaben hinzurechnet, tragen ArbeitnehmerInnen 152,8 Mrd. Euro Gesundheitskosten – und ArbeitgeberInnen nur 102,1 Mrd. Euro. Die Kostenverteilung zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen beträgt damit also 60 zu 40. Mit der zu Anfang zitieren Aussage aus der Pressemitteilung macht sich das Statistische Bundesamt leider eine Argumentation der ArbeitgeberInnen zu eigen, die nicht nur politisch durchschaubar, sondern schlichtweg sachlich falsch ist. Davon unberührt bleibt es zumindest eine erfreuliche Nachricht, dass wenigstens die Beiträge für die GKV wieder paritätisch verteilt sind – ein Erfolg des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften.


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