Deutscher Gewerkschaftsbund

14.12.2022
Rentenpolitik

Weitere Verbesserungen bei der Rente nötig

In 2022 gab es Verbesserungen bei der Rente, aber auch kleine Rückschritte auf dem Weg zu einem stabilen und angehobenen Rentenniveau. In 2023 geht es nun darum  das Rentenniveau dauerhaft zu stabilisieren und Rentenkürzungen zu verhindern.

Älteres Paar schaut aus dem Fenster

DGB/marina113/123rf.com

Auch im Jahr 2022 wurde in der Auseinandersetzung um eine Gute Rente schwer gerungen. Auf dem Weg zu einem dauerhaft stabilen und wieder angehobenen Rentenniveau ging es nicht weiter. Es gab sogar einen kleineren Rückschlag: Mit dem Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz (https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001680.pdf) wurde der Nachholfaktor wieder aktiviert und kürzte die Rentenerhöhung 2022, so dass die Renten 2022 hinter der Lohnentwicklung zurückblieben (www.dgb.de/-/ch8). Mit dem Gesetz wurden auch statistisch verzerrende Effekte herausgerechnet, so dass das Rentenniveau nicht mehr um einen Prozentpunkt höher ausgewiesen wird, als es ist. Außerdem wurden weitere verzerrende Effekte für künftige Rentenanpassungen reduziert und endlich auch Verbesserungen für vor 2019 bewilligte Erwerbsminderungsrenten beschlossen (https://www.dgb.de/-/cSr). Schon seit 2014 hat es auf Druck des DGB verschiedene Verbesserungen für neue Renten wegen Erwerbsminderung gegeben. Dabei hat der DGB stets kritisiert, dass diese Verbesserungen immer nur für neue Renten und nicht auch für die laufenden Renten gelten. Daher ist es sehr gut, dass es nun auch einen Zuschlag für bestehende Erwerbsminderungsrenten gibt, auch wenn dieser erst ab 2024 gelten wird. Allerdings ist der Zuschlag zu gering. Hier muss es in einem weiteren Schritt zu einer Gleichstellung kommen (Stellungnahme des DGB zum Gesetz).

Angesichts der stark steigenden Preise und da es in 2021 keine Rentenerhöhung gab, sind die Einkommen der Rentner*innen in 2022 zu wenig gestiegen. Der wiedereingesetzte Nachholfaktor hat das Problem noch vergrößert. Daher ist es gut, dass der Druck des Deutschen Gewerkschaftsbunds dazu geführt hat, dass im Dezember nun endlich auch die Rentner*innen eine Energiepreispauschale von 300 Euro bekommen haben (www.dgb.de/-/lP8). Aber beispielsweise Personen mit Vorruhestandsgeld oder Pensionär*innen der Länder und Kommunen sowie viele andere bekommen nach wie vor keine Pauschale vom Bund. Hier muss die Regierung nachbessern. Ziel muss sein, dass jede und jeder wenigstens einmal eine Pauschale ausgezahlt bekommt. Aber angesichts der weiter steigenden Preise müssen noch viele weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie Strom- und Gaspreisebremsen und vieles weitere mehr.

Im kommenden Jahr wird die Auseinandersetzung um die dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent und eine weitere Anhebung auf mittelfristig 50 Prozent fortgeführt werden. Dies ist eine zentrale Forderung des DGB für eine starke gesetzliche Rente, wie sie der 22. Bundeskongress des DGB erneut bekräftigt hat (www.dgb.de/-/lpL). Auch die Ampelkoalition hat sich zumindest darauf verständigt, das Rentenniveau längerfristig zu stabilisieren. Dass das für 2022 versprochene Gesetzespaket dazu immer noch nicht vorliegt, bedeutet, dass wir hier dranbleiben und den Druck weiter erhöhen werden. Auch wenn es im Kontext des Ukrainekriegs und steigender Preise verständlich ist, dass die Regierung zunächst andere Fragen bearbeitet hat, steht die Regierung in der Pflicht, ihre Versprechen auch umzusetzen; sie muss Anfang 2023 endlich liefern. Nur so können wir die Weichen auf die Zukunft einer starken gesetzlichen Rente stellen.

Der von der Koalition auch vereinbarte Aufbau eines Kapitalstocks für die gesetzliche Rentenversicherung kann aus Sicht des DGB nichts Relevantes zur Lösung beitragen. Er wäre aber auch unschädlich, wenn er so kommt, wie vom Finanzministerium dargestellt. Damit bliebe zum Glück nichts von den ursprünglichen katastrophalen Plänen der FDP übrig, die eine massive Kürzung der gesetzlichen Renten vorsahen, die auch bei sehr guten Gewinnen am Kapitalmarkt selbst nach 2060 nicht durch die Aktienrente ausgeglichen worden wären (www.dgb.de/-/0py). Wer heute in den Arbeitsmarkt einsteigt, hätte nach Auffassung der FDP bis über 70 hinaus arbeiten müssen, um trotzdem weniger Rente als nach geltendem Recht zu bekommen. Der nun vorgesehene Kapitalstock soll den Aktienmarkt als zusätzliche Finanzierungsquelle anzapfen, indem die Erträge der Rentenversicherung zufließen. Damit wären Rentenkürzungen durch die Aktienrente ausgeschlossen. Wenn die Koalition an dem Vorhaben als Teil des Pakets unbedingt festhalten will, dann muss sichergestellt bleiben, dass daraus keine Risiken für die gesetzliche Rentenversicherung erwachsen und insbesondere die umlagefinanzierte soziale Rentenversicherung und die Renten nicht gekürzt werden.

Ein weiteres zentrales Vorhaben der Koalition wird zum Jahreswechsel 2023 umgesetzt. Ab Januar 2023 darf neben einer Altersrente beliebig viel hinzuverdient werden. Wer will, kann dann weiter wie bisher oder ein paar Stunden weniger arbeiten und trotzdem die Vollrente beziehen. Aber hier liegen leider die Stolperfallen im Detail. Denn bei der Kombirente wird eventuell kein Krankengeld oder Kurzarbeitergeld gezahlt und auch das Arbeitslosengeld wird nicht oder für maximal drei Monate gezahlt. Damit sendet die Regierung ambivalente Signale: Einerseits will sie, dass Beschäftigte neben der Rente möglichst viel und lange weiterarbeiten. Andererseits würden diese dann im Falle einer Erkrankung oder ähnlichem keine Entgeltersatzleistung bekommen und wären plötzlich allein auf ihre Rente angewiesen, obwohl der Lohn den Großteil ihres Einkommens ausgemacht hat. Damit sind Kombirentner*innen vor der Regelaltersgrenze sozial schlechter abgesichert als Beschäftigt ohne Rentenbezug. Für den DGB ist klar: Wer seinen Lebensunterhalt maßgeblich aus der Lohnarbeit finanziert, darf nicht um seine soziale Absicherung gebracht werden, nur weil er/sie auch eine gesetzliche Rente hat. Zumal: Wenn die Regierung will, dass Rentner*innen künftig mehr als nur einen Minijob neben der Rente ausüben, darf sie diese nicht in eine solche Falle locken. Solange die Regierung hier nicht nachbessert, müssen sich alle Beschäftigten vorher gut beraten lassen, wenn sie neben der Rente arbeiten gehen wollen. Sonst droht die Gefahr des finanziellen Schiffbruchs.

Im nächsten Jahr wird es auch darum gehen, die Betriebsrenten weiter zu stärken und allen Beschäftigten eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente zukommen zu lassen. Nur so und gemeinsam mit einer starken gesetzlichen Rente gelingt eine gute Alterssicherung. Die private Vorsorge hingegen kann, das ist nach 20 Jahren unumstritten, keinen sinnvollen Beitrag zu einer guten Alterssicherung leisten. Auch international setzen praktisch alle Länder entweder allein auf die gesetzliche Rentenversicherung oder auf eine Kombination der gesetzlichen Rente mit einer meist obligatorischen und arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente. In diesem Sinne setzt sich der DGB auch in den kommenden Jahren dafür ein, dass eine starke gesetzliche Rente sowie flächendeckend verbreitete Betriebsrenten ein gutes Einkommen im Alter und bei Erwerbsminderung gewährleisten, und dass sich die Arbeitgeber mindestens paritätisch an der Finanzierung beteiligen.


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