Deutscher Gewerkschaftsbund

22.02.2024

Einigung von BMG und Ländern zum Krankenhaustransparenzgesetz wichtiger Schritt – aber wieder zu Lasten der Beitragszahler*innen

Am 21. Februar ist in den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss zwischen BMG und Ländern eine Eini-gung zum Krankenhaustransparenzgesetz erzielt worden. Damit kann bei der Abstimmung im Bundesrat im März sichergestellt werden, dass das Gesetz in Kraft tritt und auch der Zeitplan für die eigentliche Kranken-hausreform wie geplant eingehalten werden kann.

Lange Zeit war unklar, ob es eine finale Einigung im Streit um das Krankenhaustransparenzgesetz geben würde. Der DGB hatte im Vorfeld der Diskussion beide Seiten aufgefordert einen Kompromiss zu finden, um die lange angekündigte Krankenhausreform nicht zu gefährden. Nun ist klar, dass das Gesetz kommt. Die Kliniken sollen nicht nur die im Gesetz angekündigten 6 Milliarden Euro Liquiditätshilfen erhalten, sondern zusätzlich mit Blick auf die große Krankenhausreform einen Transformationsfonds, für den 50 Milliarden Euro von 2025 an für 10 Jahre eingeplant sind. Die Summe sollen sich Bund und Länder je zur Hälfte teilen. Der DGB kritisiert, dass der Teil des Bundes nicht aus Steuermitteln, sondern aus dem Gesundheitsfonds, und damit auch aus Versichertengeldern bestritten werden soll. Zum wiederholten Male entzieht sich die Bundesregierung damit ihrer finanziellen Verantwortung für eine gute Gesundheitsversorgung und bedient sich an Beitragsmitteln. Darüber hinaus hat man einen Mechanismus gefunden, mit dem steigende Lohnkosten ausgeglichen und Insolvenzen abgewendet werden sollen: Der Bund soll den Ländern dazu eine Anhebung der Landesbasisfallwerte versprochen haben.

Gesundheitsminister Lauterbach war zwar nicht auf die Zustimmung der Länder im Vermittlungsausschuss angewiesen, um das Krankenhaustransparenzgesetz in Kraft treten zu lassen. Allerdings hätte eine mangelnde Einigung das Verfahren weiter verzögert und den bereits feststehenden Zeitplan für die nächsten Schritte der Krankenhausreform in Gefahr gebracht. Um diese wie geplant noch in der laufenden Legislaturperiode umsetzen zu können, müssen die Inhalte bis spätestens April ausverhandelt sein. Ein weiterer wichtiger Punkt, der mit Inkrafttreten des Krankenhaustransparenzgesetzes einhergeht, sind neben der Notwendigkeit von Finanzhilfen die technischen Vorarbeiten für die folgende Struktur- und Finanzreform. So können die Zahlen der in den Kliniken beschäftigten Ärzt*innen nur mit dem Transparenzgesetz erhoben werden. Diese Zahlen spielen bei der Entwicklung der geplanten Leistungsgruppen im Sinne einer guten Behandlungsqualität eine entscheidende Rolle. 

Der DGB hatte in seiner Stellungnahme zum Krankenhaustransparenzgesetz den staatlichen Online-Atlas für mehr Transparenz der Behandlungsqualität der Krankenhäuser in Deutschland zum 1. Mai begrüßt. Mit Hilfe eines Transparenzverzeichnisses sollen sich Patienten, Angehörige und einweisende Ärzte informieren können, welche Leistungen ein Krankenhaus anbietet, welche Behandlungserfahrungen es gibt und mit welchem Personalschlüssel eine Klinik arbeitet.


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