Deutscher Gewerkschaftsbund

21.03.2024
Krankenhausreform

DGB fordert solide Finanzierung der Krankenhausreform

Am 15. März ist der aktuelle Referentenentwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) zur Krankenhausreform in die Ressort-Abstimmung gegeben worden. Der DGB kritisiert die unausgewogene Finanzierung des Vorhabens zur Hälfte aus Beitragsmitteln und fordert stattdessen eine auskömmliche Finanzierung aus Steuermitteln von Bund und Ländern.

Nachdem die jüngste Version eines Referentenentwurfes bekannt wurde, haben sich die Befürchtungen bezüglich einer sachfremden Finanzierung der Krankenhausreform bestätigt. Mit der geplanten Einrichtung eines Transformationsfonds von 2026 bis 2035 sollen die Reformkosten hälftig von Beitragszahler*innen und Ländern getragen werden, was mit Einsparungen für die GKV durch künftig wegfallende Betten und Personal begründet wird. Laut Entwurf soll nach Schätzungen schon im nächsten Jahr ein Effizienzgewinn im dreistelligen Millionenbereich und in den darauffolgenden Jahren in Höhe von jeweils eine Milliarde Euro anfallen.

Der DGB fordert eine solide Finanzierung der Reform aus Steuermitteln von Bund und Ländern und eine adäquate Beteiligung der privaten Krankenversicherung an den Kosten. Insbesondere die Länder haben über die vergangenen Jahre nicht im erforderlichen Maße in die Infrastruktur ihrer Krankenhäuser investiert. Damit muss nun Schluss sein. Bund und Länder stehen in der Verantwortung, gemeinsam ein abgestimmtes und durchfinanziertes Reformvorhaben umzusetzen. Eine große Strukturreform auf Kosten der Beitragszahlenden mit einem Volumen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro jährlich würde eine relevante Erhöhung des Beitragssatzes zur Folge haben.

Der DGB kritisiert ebenfalls, dass im Entwurf keine konkreten Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser erwähnt werden. Eine kalte Strukturbereinigung im Krankenhaussektor auf Kosten der Patient*innen und Beschäftigten darf es aber keinesfalls geben. Im Gegenteil: Krankenhäuser müssen mit Hilfe finanzieller Überbrückungsmaßnahmen in die Lage versetzt werden, die Versorgungssicherheit der Patient*innen bis zum Inkrafttreten der Reform aufrecht zu erhalten. Dazu sind die Tarifkostensteigerungen der Personallöhne sowie die gestiegenen Betriebskosten auszugleichen.

Wichtig ist darüber hinaus, dass die inhaltliche Umsetzung der Reform, die mittels Rechtsverordnung ab März 2025 avisiert ist, im vorgesehenen Umfang zum Tragen kommt. Einheitliche Qualitätskriterien in der Krankenhausversorgung müssen die künftige Grundlage der stationären Versorgung bilden und darüber hinaus für die Versicherten ein hohes Maß an Transparenz ermöglichen. Ein besserer Einsatz von finanziellen und personellen Ressourcen durch die Definition von Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen als das Herzstück der Reform sind zu begrüßen.


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