Die Herausforderungen der Transformation können durch proaktive Strukturpolitik bewältigt werden

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Gewerkschaften sind wichtige Akteure bei der Gestaltung des Transformationsprozesses. Wir sind einerseits Treiber eines sozial-ökologischen Wandels, andererseits setzen wir uns dafür ein, dass Klimaschutz und Strukturwandel nicht zu Lasten von Guter Arbeit und Beschäftigten gehen. Wir wollen die Transformation mit dem Ansatz einer aktiven, regionalen und beteiligungsorientierten Strukturentwicklung mitgestalten und Anregungen für Entwicklungs- und Revitalisierungsstrategien aus den Regionen heraus entwickeln. Vor diesem Hintergrund haben wir in den vergangenen Monaten unsere Ideen in den Wahlkampf und in die Koalitionsverhandlungen eingebracht.

Regionale Strukturpolitik im Wandel

Schon die Präambel des Koalitionsvertrages greift die zentrale Forderung des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften nach Sicherheit im Wandel und Übergang auf. Im wirtschaftspolitischen Teil ist begleitend zum Strukturwandel der Aufbau und die Förderung regionaler Transformations- und Qualifizierungscluster mit Sozialpartnern und lokalen Akteuren sowie die Unterstützung strukturschwacher Regionen vorgesehen. Speziell für die Automobilindustrie ist eine Strategieplattform „Transformation Automobilwirtschaft“ u.a. mit den Sozialpartnern vorgesehen, um neben den Zielen der Klimaneutralität und der Wertschöpfung Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern.

Regionale Wirtschaftsförderung

Im Rahmen des gesamtdeutschen Fördersystems werden die Mittel für die GRW (Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung) für Innovationsförderung, Digitalisierung, betriebliche Produktivitätsziele, Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung aufgestockt. Damit soll für zusätzliche, regionale Wachstumsimpulse gesorgt werden. Weiterhin können mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe regionale Transformations- und Qualifizierungscluster unterstützt werden. Die Aufstockung der GRW hat der DGB gefordert, dass sie Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat ist somit ein Erfolg. Kürzungen insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern können nun zurückgenommen werden.

Die Erfahrungen mit der GRW sollen laut Koalitionsvertrag genutzt werden, um das gesamte Fördersystem des Bundes in Zukunft noch stärker auf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und die Transformation der Wirtschaftsstruktur auszurichten. Alle Ressorts werden ihre Förderrichtlinien überprüfen und regionale Verteilung ihrer Förderprogramme offen legen und dazu einheitliche Datenstandards etablieren. Eine ausgewogene regionale Verteilung von außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird angestrebt. Prioritär sollen diese in den Regionen, die gegenwärtig unterausgestattet sind, angesiedelt werden, wie z. B. in vielen Teilen Ostdeutschlands.

Weiterbildung- und Qualifizierung im regionalen Strukturwandel

Angesichts des rasanten Strukturwandels haben die Gewerkschaften seit langem eine Stärkung der arbeitsmarktbezogenen Weiterbildung gefordert. Im Koalitionsvertrag werden die guten Ansätze des Qualifizierungschancengesetzes und des Arbeit-von-morgen-Gesetzes fortgeführt, ergänzt durch die Einführung eines Qualifizierungsgeldes für Unternehmen im Strukturwandel und die Weiterentwicklung des Transferkurzarbeitergeldes. Zu begrüßen ist auch eine stärkere Rolle der Bundesagentur für Arbeit bei der Qualifizierung. Richtig ist zudem, dass für Arbeitslose in beiden Rechtskreisen die Vermittlung in Arbeit keinen Vorrang vor einer beruflichen Aus- und Weiterbildung hat. Damit wird die langjährige gewerkschaftliche Forderung, Qualifikationen zu schützen, aufgegriffen. Dies trägt dazu bei die Abwanderung von gut qualifizierten Fachkräften in Regionen in strukturpolitischen Umbrüchen zu verhindern.

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