FISG - Mehr Kontrolle durch starke Mitbestimmung

Datum

Ordnungsnummer PM 010

Dachzeile Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz

Der Deutsche Bundestag berät heute in 1. Lesung über das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG). Dazu erklärt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann:

„Der Skandal um die Wirecard AG hat das Vertrauen in den Finanzmarkt Deutschland erschüttert. Versagt hat insbesondere der Kapitalmarkt, der allen Warnsignalen zum Trotz beim trügerischen Hype um Wirecard seiner angeblichen Kontrollfunktion nicht gerecht geworden ist.“ Es sei daher folgerichtig, dass der Gesetzgeber die Leitung und Überwachung von Unternehmen (Corporate Governance) sowie die Bilanz- und Abschlussprüfung verbessern möchte.

„Zu einer wirkungsvollen Kontrolle der Vorstände gehört unverzichtbar auch die Mitbestimmung“, so der DGB-Chef. „Demokratisch gewählte Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat bilden ein Gegengewicht zu kurzfristigen Investoreninteressen und stärken die Überwachung von Compliance- und Risikomanagement-Systemen. Bedauerlicherweise ignoriert der Gesetzesentwurf der Bundesregierung, dass die Wirecard AG geradezu exemplarisch zu den Unternehmen gehörte, die sich durch rechtliche Winkelzüge der Unternehmensmitbestimmung entzogen haben.“

Der DGB fordert die Fraktionen im Deutschen Bundestag dazu auf, in der nun anstehenden parlamentarischen Beratung darauf hinzuwirken, dass die Sicherung der Unternehmensmitbestimmung Bestandteil des Gesetzes wird. Zudem sollte die Anwendung der Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung Voraussetzung für die Börsennotierung einer Kapitalgesellschaft sein. „Der DAX ist das Schaufenster der deutschen Wirtschaft“, so der DGB-Vorsitzende. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen dort gelistet sind, die sich der Mitbestimmung und damit ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen.“

Kritisch sieht der DGB auch den geplanten Machtzuwachs des Vorsitzenden des Prüfungsausschusseses des Aufsichtsrates. Diesem sollen neue, personenbezogene Informationsrechte eingeräumt werden. Dazu Hoffmann: „Wir begrüßen diese neuen Informationsrechte, fordern die Bundesregierung aber dazu auf, diese Rechte allen Mitgliedern des Aufsichtsrates, zumindest aber allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses, einzuräumen. Der Wirecard-Skandal erfordert eine nachhaltige Stärkung der Überwachung von Vorständen und Geschäftsführungen. Diese muss durch den gesamten Aufsichtsrat und nicht durch einzelne Honoratioren erfolgen.“

zurück