DGB-Vorsitzender begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Datum

Ordnungsnummer PM 047

Dachzeile Rundfunkfinanzierung

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkfinanzierung:

"Das Gericht betont nicht nur die Handlungspflicht jedes einzelnen Bundeslandes. Es bekräftigt auch erneut den Finanzierungsanspruch der öffentlich-rechtlichen Medien und unterstreicht ihre Bedeutung für Meinungsvielfalt und als Orientierungshilfe. Aus guten Gründen sind Finanzierung und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Systems medienpolitisch getrennt - auch daran erinnert das Gericht.“

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