Allen Kommunen sozial gerechten Klimaschutz ermöglichen

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Folgen der Erderwärmung werden immer sichtbarer

Die Bekämpfung des Klimawandels ist eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit. Die Folgen der Erderwärmung sind schon heute sicht- und spürbar. Dürren, extreme Niederschläge, schmelzende Gletscher und Eisberge kommen in den Sinn und betreffen häufig die Länder im globalen Süden. Aber auch in Deutschland und Europa werden die Folgen des Klimawandels zunehmend erfahrbar – die verehrende Flutkatastrophe im Ahrtal im Sommer 2021 ist noch in lebhafter Erinnerung. Im letzten Jahr häuften sich die Meldungen über Waldbrände vor allem in Osten Deutschlands. Sie zählten zu den intensivsten seit Beginn der Aufzeichnungen. Die Rolle des Katastrophenschutzes wird zunehmend bedeutender.

Kommunen als zentrale Klimaschutz-Akteure

Es ist daher zentral, dass Klimaschutzmaßnahmen zügig an Fahrt aufnehmen und zugleich Anstrengungen verstärkt werden, mit den schon existierenden Folgen des Klimawandels umzugehen (Klimaanpassung). Dabei sind alle staatlichen Ebenen – Bund, Bundesländer und Kommunen – gefragt. Den Kommunen kommt dabei eine besonders wichtige Rolle zu. Zum einen liegen in ihrer Verantwortung viele Bereiche, deren ökologischer Fußabdruck (noch) sehr hoch ist und in denen sie den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen direkt oder indirekt beeinflussen können. Vom ÖPNV über Strom- und Wärmeversorgung, Städteplanung oder die Sanierung öffentlicher Gebäude wie Schulen, Kitas, Schwimmbäder und Bibliotheken – auf kommunaler Ebene gibt es wichtige Ansatzpunkte, um Klimaneutralität zu erreichen.

Gleichzeitig sind die Kommunen die zentralen Akteure, wenn es um Klimaanpassungsmaßnahmen geht. Sie sind beispielsweise zuständig für Wasser- und Forstmanagement – wichtig mit Blick auf Verhinderung und Bekämpfung von Waldbränden – sowie ein wichtiger Akteur im Rahmen des Katastrophenschutzes, der im Fall von Überschwemmungen, Stromausfällen oder ähnlichem greift.

Fehlende Ressourcen und rechtliche Grundlagen

In deutlichem Widerspruch zu der Notwendigkeit, gerade auf kommunaler Ebene etwas zu tun, stehen die zur Verfügung stehenden Ressourcen – viele Gemeinden sind knapp bei Kasse, Personal in den Kommunalverwaltungen wurde in den letzten Jahrzehnten vielerorts eingespart. Laut Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beläuft sich der Investitionsrückstau auf kommunaler Ebene mittlerweile auf fast 160 Milliarden Euro – darunter unter anderem

  • knapp 14 Milliarden Euro im Bereich Katastrophenschutz,
  • knapp 40 Milliarden Euro bei Straßen und ÖPNV
  • und fast 10 Milliarden Euro bei der Wasserver- und -entsorgung.

Viele Kommunen haben mit Altschulden zu kämpfen, die ihren finanziellen Spielraum enorm einschränken.

Nicht zuletzt fehlt es auch an rechtlichen Grundlagen, damit die Kommunen bei Klimaschutz und Klimaanpassung aktiver werden können. Denn sie stehen vor zwei Dilemmata: zum einen sind die Kommunen verpflichtet, bestimmte Aufgaben zu erfüllen, die ihnen durch Bund und Länder übertragen werden. So gehören z.B. Abwasserbeseitigung, Organisation der Feuerwehr, bestimmte Sozialleistungen wie die Auszahlung von Wohngeld oder die Organisation des ÖPNV dazu. Im Falle knapper Kassen müssen die Kommunen zunächst ihre Pflichtaufgaben erfüllen. Für andere, freiwillige Aufgaben – beispielsweise Klimaschutzmaßnahmen – steht dann jedoch unter Umständen kein Geld mehr zur Verfügung. Ein Mischfinanzierung durch Gelder von Bund und Ländern ist gesetzlich nicht erlaubt, solange es im Grundgesetz nicht anders geregelt wird. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, um zu verhindern, dass der Rotstift bei wichtigen Aufgaben angesetzt wird oder im Zweifel Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen und Aufgaben der Daseinsvorsorge, wie der Bau von Schwimmbädern oder Kultureinrichtungen, gegeneinander ausgespielt werden.

Strukturelle Änderungen auf Ebene des Grundgesetzes nötig

Die Kommunen sind der Lebensmittelpunkt der Menschen. In Städten, Gemeinden und Landkreisen zeigt sich, wie klimaneutrales Leben, Arbeiten und Wohnen realisierbar ist. Daher sind die Kommunen auch für die Akzeptanz von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zentrale Akteure. Ist die kommunale Infrastruktur klimagerecht um- und ausgebaut, erleben Menschen aller Bevölkerungsgruppen ein Mehr an Lebensqualität, wodurch sozialer Zusammenhalt gestärkt werden kann. Um die Kommunen in ihrer Verantwortung für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen zu unterstützen, sind strukturelle Änderungen auf Ebene des Grundgesetzes dringend nötig.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften ver.di und IG BAU haben gemeinsam mit Umweltorganisationen, Sozial- und Kommunalverbänden Forderungen erarbeitet, die die Handlungsfähigkeit auf kommunaler Ebene verstärken sollen. Untermauert werden diese Forderungen durch ein juristisches Gutachten, das die rechtlichen Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Forderungen aufzeigt.

Die Forderungen auf einen Blick:

  • Neue Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung im Grundgesetz würde Mischfinanzierung von Bund und Ländern ermöglichen und ausreichend Mittel für kommunale Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung stellen
  • Finanzierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen langfristig sichern
  • Zusätzliches Personal in den Verwaltungen und Schulung des Personals für neue Aufgaben im Klimaschutzbereich
  • Sozial gerechte und ausreichend finanzierte kommunale Daseinsvorsorge sichern
  • Problem der kommunalen Altschulden angehen
  • Umfassendes Klimaschutzmanagement, das die Erstellung und Umsetzung sektorübergreifender Klimaschutzkonzepte mit dem Ziel der Emissionsreduktion beinhaltet, als Pflichtaufgabe an Kommunen übertragen
  • Allen_Kommunen_sozial_gerechten_Klimaschutz_ermöglichen.pdf Download PDF
  • Rechtsgutachten_-Auftrag_Germanwatch_e.V._und_Klima-Allianz_Deutschland_e.V.-.pdf Download PDF
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